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BGH erkennt keinen Rechtsmissbrauch: Umwelthilfe darf weiter abmahnen

04.07.2019 17:25 Uhr
Der Deutschen Umwelthilfe ist kein Rechtsmissbrauch vorzuwerfen, entschied der BGH.
© Foto: picture alliance/Uli Deck/dpa

Ein Autohaus aus dem Raum Stuttgart hatte gegen die Deutsche Umwelthilfe wegen Profitabsichten und Querfinanzierungen geklagt. Das ist nicht der Fall, urteilte der Bundesgerichtshof am Donnerstag. Wie geht es jetzt weiter?

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewegt sich mit ihren zahlreichen Verbraucherschutzklagen gegen Unternehmen im gesetzlichen Rahmen. Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gebe es keine Anhaltspunkte, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in einem Urteil fest (Az. I ZR 149/18).

Dem Fellbacher Autohaus Kloz ist es damit nicht gelungen, der Umwelthilfe Profitabsichten und unzulässige Querfinanzierungen nachzuweisen. Der Geschäftsführer hatte die Frage bis vor den BGH gebracht, nachdem auch seine Firma von der DUH abgemahnt wurde. Der Händler hatte im Internet einen Neuwagen beworben und dabei nicht korrekt über Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß informiert.

 

Die Kraftfahrzeuginnung Region Stuttgart und das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg, die das Autohaus Kloz in dem Verfahren unterstützt hatten, zeigten sich in einer ersten Reaktion enttäuscht. Man bedaure, dass sich die Umwelthilfe weiter aus Abmahnungen von Autohäusern finanzieren könne, sagte Innungs-Geschäftsführer Christian Reher.

Nach eigenen Angaben mahnt die Umwelthilfe jede Woche etwa 30 Verstöße ab und führt rund 400 Gerichtsverfahren im Jahr. Daraus erzielte die man zuletzt gut ein Viertel ihrer Einnahmen, laut jüngstem Jahresbericht knapp 2,2 Millionen Euro 2017.

Das Autohaus unterstellte der Umwelthilfe, mit diesen Klagen in erster Linie Geld machen zu wollen – um politische Kampagnen querzufinanzieren und den Geschäftsführern ein üppiges Gehalt zu sichern. Dafür treibe die DUH vor den Gerichten bewusst den Streitwert in die Höhe, so ein Vorwurf. "Wir haben diese Umstände geprüft", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. Es deute aber nichts auf Rechtsmissbrauch hin.

"Wir kontrollieren nicht Geringfügigkeiten"

Die Umwelthilfe nahm die Bestätigung der Klageberechtigung durch den BGH mit Erleichterung auf. "Das hätte bedeutet, dass wir ein ganz, ganz wichtiges Instrument zur Durchsetzung des ökologischen Verbraucherschutzes verloren hätten, und zwar nicht nur als Deutsche Umwelthilfe, sondern als Zivilgesellschaft", sagte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Wir kontrollieren nicht Geringfügigkeiten, sondern nur schwerwiegende Verstöße."

Von den insgesamt 20 Branchen, die die DUH überwache, sei die Automobilindustrie die einzige, die sich derart hartnäckig dagegen zur Wehr setze, betonte Resch. Die Umwelthilfe sei durch die Aufdeckung des Dieselskandals "natürlich schon eine Störgröße geworden". Resch nannte das Urteil auch "eine deutliche Ohrfeige für den Staat". "Schwerwiegende Verstöße gegen Umwelt- und Klimaschutz müssen unmittelbar vom Staat geahndet werden", forderte er. Dann würde die DUH sich auch mit Freuden aus diesem Bereich zurückziehen.

EuGH oder BVerfG?

Innungs-Geschäftsführer Reher gab sich kämpferisch: "Wir müssen natürlich noch die genaue Begründung abwarten, aber wir werden jede Möglichkeit weiterer rechtlicher Schritte nutzen." Nach seiner Ansicht sind prinzipiell zwei Vorgehensweisen möglich. Eine sei der Gang vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH), weil die in Deutschland zulässige Abmahnpraxis letztlich auf einer EU-Richtlinie basiere. "Direkten Klagen vor dem EuGH sind aber für Normalsterbliche enge Grenzen gesetzt, ob sich dafür Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst anhand der Begründung sagen", betonte er. Dabei gehe es etwa darum, ob der BGH es verabsäumt habe, europarechtliche Fragen in Betracht zu ziehen.

Dass Karlsruhe keine Überprüfung der DUH beim Bundesamt für Justiz veranlasst hat, ist einer der Ansatzpunkte für ein mögliches Anrufen des Bundesverfassungsgerichts. Reher: "Laut Bundesamt für Justiz fand die letzte Überprüfung der DUH im Jahre 2016 statt." Die Behörde sei zur Überprüfung verpflichtet, "wenn begründete Zweifel am Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen bestehen. Aber wenn der BGH sich nicht meldet, weiß es nichts von diesen Zweifeln".

Eventuell ein Fall fürs BVerfG sei auch die Frage, wie weit die Autohäuser durch die DUH in ihren Rechten verletzt werden. "Es kann nicht sein, dass durch die Abmahnpraxis, eine Unterlassungserklärung im Wiederholungsfall mit einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro zu verbinden auf Jahrzehnte hinaus eine Unterwerfung erzwungen wird, die schon bei einem minimalen Zweitverstoß maximale Kosten verursacht", so Reher. Vor allem für kleine Betriebe könne dies existenzbedrohend werden, zumal die Verpflichtung auch auf Erben oder andere Betriebsnachfolger übergehe.

Kleiner Erfolg

Ein kleiner Erfolg ist mit der BGH-Entscheidung aber verbunden. Reher: "Zumindest ist jetzt höchstrichterlich festgestellt, dass die DUH auf Kosten der Autohäuser Gewinne erwirtschaftet." DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch hatte wiederholt in den Medien betont, dass die Organisation mit der "Marktüberwachung" nicht annähernd kostendeckend arbeite oder je einen Überschuss erwirtschafte habe. Diese Aussagen seien nun "klar als Unwahrheit dokumentiert".

Unabhängig vom jetzigen Ausgang des BGH-Verfahrens appellierte Reher an die Umwelthilfe, freiwillig auf die Unterlassungserklärungen aus den letzten 15 Jahren zu verzichten, "da sie ja immer wieder erklärt hat, dass sie kein Abmahnverein sei und es ihr nicht ums Geld gehe". Gleichzeitig kündigte er an, dass die Stuttgarter Kfz-Innung ihre rund 700 Mitgliedsbetriebe auffordern werde, "jede Aktivität der DUH in ihren Häusern unverzüglich zu melden, damit wir als Innung gegebenenfalls Unterstützung bei weiteren Verfahren gegen die Umwelthilfe leisten können". 

Die Umwelthilfe ist auch deshalb umstritten, weil sie in etlichen Städten Diesel-Fahrverbote durchgesetzt hat. Diese Prozesse vor den Verwaltungsgerichten führt sie in ihrer zentralen Rolle als Umweltschutzorganisation. Als sogenannte qualifizierte Einrichtung darf sie außerdem Unternehmen abmahnen und verklagen, die gegen Verbraucherschutz-Vorschriften verstoßen – genauso wie die Verbraucherzentralen oder der Deutsche Mieterbund. (rp/dpa)

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KOMMENTARE


pritt

04.07.2019 - 15:48 Uhr

Ein schlechter Tag für Deutschland - ein guter Tag für Abzocker


Fabio Carlos

04.07.2019 - 16:54 Uhr

ich verstehe das nicht....wie so ist das erlaubt??? Dürfen Fehler nicht mehr gemacht werden?? muss dann gleich jemand mit der Peitsche kommen, so das man blutet? Richtig wäre, ein Mahnschreiben mit einer Frist und wenn keine Besserung, dann kann man mit Kosten drohen, aber so? das ist doch gewollt und geduldet! Sehr Traurig......Wir brauchen uns nicht wundern, dass das Vertrauen der Bürger immer mehr verschwindet, auf einer ganz langen breite.


Walter

04.07.2019 - 18:41 Uhr

Ein glatter Witz!


RHS

04.07.2019 - 18:46 Uhr

DasTrauerspiel in Deutschland geht weiter. Wo haben denn die BGH Richter ihr Hirn gelassen? Das ist alles gegen den gesunden Menschenverstand... einfach unfassbar.Aber soll Herr Resch so weiter machen. Die Quittung wird folgen.


Alexander

04.07.2019 - 19:18 Uhr

Jaja die Umwelt und verbraucherschützer sind immer die bösen!Das das problem in der industrie Liegt und damit an einem selber auf den trichter kommt man natürlich nicht.Das Thema händler hat sich mit der umstelung auf Onlinhandel und dann mit dem Autonomen fahren eh bald erledigt inklusiver traditioneller Werkstatt.Durch so einen Kindergarten wird man den wandel auch nicht aufhalten.


Frank Menton

04.07.2019 - 19:41 Uhr

Wenn Herr Resch behauptet: "Wir kontrollieren nicht Geringfügigkeiten, sondern nur schwerwiegende Verstöße", dann sagt er nicht die Wahrheit. Die Wahrheit liegt bei mir in einem Ordner, eine Abmahnung wegen einer absoluten Geringfügigkeit, geschehen vor dem Bekanntwerden der VW-Skandale und der NOx-Klagen gegen deutsche Städte. Das Vorgehen der DUH zielte damals eindeutig aufs Finanzielle, nicht auf die Sache ab. Sehr schade, dass der Bundesgerichtshof dies nicht erkennt.


Hannes Brachat

04.07.2019 - 21:01 Uhr

Es sollte weniger darum gehen, ob die DUH abmahnen darf, sondern um die Verhältnismässigkeit der „Abmahngebühr“. Wenn im Wiederholungsfall eines Mini-Deliktes 5000€ und mehr zu bezahlen sind, dann steht das in keiner Relation zum „Vergehen“. Wenn DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch meint, niemand wegen Geringfügigkeit abzumahnen, dann entspricht das schlichtweg nicht den Tatsachen! Der ZDK und die Landesverbände mögen das öffentlich belegen. Ergo: Wer verändert die „Gebührenordnung“?! Auch hier sind die Verbände gefordert.


Detlef Rüdel

05.07.2019 - 09:13 Uhr

@pritt, sorry ein sehr guter Tag für Deutschland, aber auch für die DUH. Ich kann das Urteil nur ausdrücklich begrüßen und Herrn Resch dazu gratulieren. Der BGH hat mit seinem Urteil, klar und unmissverständlich im Rahmen der Rechtssprechung gezeigt, dass es hier eben nicht um Abmahnung geht, um daraus Gewinn zu generieren. Ja, die DUH ist unbequem, zeigt sie dem einen, aber auch dem anderen seine Grenzen auf. Wir die Verbraucher haben ein Recht, über alles was zum Kauf von einem Automobil gehört , umfassend und ohne wenn und aber informiert zu werden. Das trifft insbesondere auf all die Angebote zu, welche online zum Kauf angeboten werden. Mit diesem Urteil wird nun auch der letzte, der daran glaube das die DUH die Klage vielieren würde, zur Einsicht kommen und sich Verbraucher konform zu verhalten. Daher kann ich die Arbeit der DUH nur ausdrücklich unterstützen, zeigt sie doch wie wichtig ihre Arbeit heute ist.


Axel Dohmann

05.07.2019 - 10:06 Uhr

Freifahrtschein für Winkeladvokaten mit weißem Kragen. Ein Urteil von Unwissenden das den Glauben an den angeblichen Rechtsstaat weiter erschüttert. An Naivität nicht zu überbieten!


Fahrvergnüger

05.07.2019 - 10:49 Uhr

@Detlef Rüdel: Das Recht von uns als Verbrauchern, "umfassend und ohne wenn und aber informiert zu werden" in allen Ehren: Ich kann nicht erkennen, in wie weit dieses Recht bei einem schwarz-weiß statt Farbausdruck einer Verbrauchskennzeichnung oder einer in der Anzeige um einen Größenpunkt zu kleine Schriftgröße gewählter Beisatz zum Thema Kraftstoffverbrauch missachtet wird und den Käufer in die Irre führt. Genau DAS macht nämlich einen Großteil der Abmahnungen der DUH aus!Wir bekommen mehr und mehr amerikanische Verhältnisse, in denen sich Anwälte (und Raffgeier wie die DUH) mit der vermeindlichen Blödheit der Bevölkerung ("...ich hätte das Auto XYZ aber nicht gekauft, wenn ich vernünftig und in Farbe über die Energieeffizienzklasse aufgeklärt worden wäre...") sich die Taschen vollmachen!


Manfred Felder

05.07.2019 - 11:36 Uhr

Das Urteil zeigt doch das Herr Resch weiterhin in Mafia Manier abkassieren darf.


Steffen

05.07.2019 - 11:58 Uhr

sehr geehrter herr resch,hat man ihnen als kind nicht beigebracht das man nicht lügen soll?sie sollten sich schämen.Wenn sie überhaupt in der lage sind so etwas zu empfinden.Herr Resch wurde von Weggefährten schon mal als notorischer Querulant und Mensch mit fanatischen Zügen wahrgenommen.Ich habe einen tip für ihn.Wenn er von der von der umwelthilfe mit dem bundesverdienstkreuz mit der lizens zum gelddrucken in den ruhestand angeschoben wird damit der nächste sich die taschen vollmacht könnte er auf 450€ basis noch bei der gez anfangen .die suchen genau solche leute,welche sich an der haustür nicht abwimmeln lassen.Meine Eltern haben mir immer erzählt das perpetuum mobile gibt es nicht-herr resch und seine duh haben mich vom gegenteil überzeugt. und der bundesgerichtshof macht auch noch mit.ist schon wahnsinn wieviele weltretter mittlerweile im tollen deutschland leben........so genug geheult.heut ist freitag und greta ruft zur demo auf .endlich mal mittags feierabend.da muss ja erst ein kind kommen damit das freitags mal möglich ist .gut holz und ich hoffe das im e-bus kein vollgeschwitzer öko mit pappschildern neben mir sitzt-ist eh schon immer so eng.


Alter Zausel

06.07.2019 - 06:31 Uhr

Ein Abmahnverein, unterstützt mit Steuergeldern bekommt das Recht zur Abzocke !! Unfassbar !! Ein weiteres Urteil welches sicher NICHT im Namen des Volkes gesprochen wurde !! Aber gesunder Menschenverstand ist im Umerziehungsland Deutschland z.Zt. ja nicht gefragt. Armes Deutschland !


Alter Zausel

06.07.2019 - 06:31 Uhr

Ein Abmahnverein, unterstützt mit Steuergeldern bekommt das Recht zur Abzocke !! Unfassbar !! Ein weiteres Urteil welches sicher NICHT im Namen des Volkes gesprochen wurde !! Aber gesunder Menschenverstand ist im Umerziehungsland Deutschland z.Zt. ja nicht gefragt. Armes Deutschland !


Alter Zausel

07.07.2019 - 21:00 Uhr

WIEDER EIN URTEIL WELCHES NICHT IM NAMEN DES VOLKES - sondern höchstens im Namen von ein paar Weltfremden - GESPROCHEN WURDE !! Die als Anlage beigefügte Mail der Geschäftsleitung sagt doch alles !!! ...........................................................................................................................Sehr geehrte Damen und Herren, die deutsche Umwelthilfe telefoniert derzeit mit Studenten alle möglichen Unternehmen ab. Die Fragestellung lautet oft: Guten Tag, mein Name ist Max Müller. Bitte schauen Sie einmal nach, ob und wie mein Datensatz gespeichert ist? Allein die Beantwortung: Nein – Sie sind hier nicht gespeichert! ….ist kostenpflichtig und wird seitens der Deutschen Umwelthilfe abgemahnt. Im Erstfall werden um € 750,00 in Rechnung gestellt. Jeder weitere Fall wird deutlich teurer. Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei Aussagen zu personenbezogenen Daten getätigt werden dürfen – insbesondere nicht am Telefon. Allein schon die Beantwortung der Frage, ob die Daten gespeichert sind oder nicht führt zu einer Abmahnung. Es dürfen keine fernmündliche Auskünfte zu Datenständen aufgrund der DSGVO gegeben werden. Im Zweifelfall wenden Sie sich bitte an ihren Vorgesetzten oder an den Datenschutzbeauftragten. Mit freundlichen Grüßen *******


mathi

08.07.2019 - 09:40 Uhr

TOLLES Urteil! Da gibt es einen Verein der die Verbraucher schützt vor Händlern die sich NICHT an das Gesetz halten. Das ist der Fakt! Blöd wer sich nicht an gesetze hält. Und anstatt das die Innungen und Autoverbände darum kümmern das die Autohäuser die gesetzlichen Vorgaben erfüllen können, geht man gegen den vor der nur schaut ob Gesetze eingehalten werden. Und Händler die sich daran halten haben auch nichts zu befürchten!


Dieter M. Hölzel

08.07.2019 - 10:58 Uhr

Die Bürger verlieren in rasantem Tempo den glauben an die Justiz, vielmehr noch an diese ganze Politmischpoke. Die EU Wahl zeigt die ganze Respektlosigkeit vor den Wählern, ich halte das für Wahlbetrug und diese Wahl gehört für ungültig erklärt. Aber in so einer Bananenrepublik können sich ja Leute wie DUH erst breit machen, wie das geht zeigt die " Politik " in allen Facetten. Kinder gehen nicht zur Schule um zu demonstrieren, das hat mit Schulpflicht nichts mehr zu tun, zumal ja einige Damen und Herren aus der Politik das auch noch gut finden und hinter der grünen Verbots Partei hinter her hecheln. Am deutschen Wesen soll die Welt genesen, darum fahren jetzt all die schönen Diesel in vielen Nachbarstaaten undsogar in Afrika rum, den Umwelt Fantasten " sei Dank ".


Rudi

09.07.2019 - 17:19 Uhr

@mathi da gebe ich Ihnen vollkommen Recht! Aber wie hier auch schon geschrieben wurde, wird hier oft unverhältnismäßig abgemahnt: Verbrauchslabel zu klein oder Farbdrucker kaputt also übergangsweise in schwarz-weiß gedruckt und schon werden bis zu 5.000 Euro fällig. Ein verkauftes Neufahrzeug noch ohne amtliches Kennzeichen und auch ohne Preisschild oder "ich bin leider schon verkauft": gilt als zum Verkauf angeboten, zack wieder bis zu 5.000,- Euro. Das hat weder mit Umwelthilfe noch mit Unrecht zu tun


Christian Unger

10.07.2019 - 08:26 Uhr

Die DUH ist eine Verbrecherorganisation. Jedes Autohaus versucht nach bestem Gewissen, die zweifelhaften Forderungen umzusetzen. Dadurch geht der DUH natürlich Geld verloren und deshalb werden deren Begründungen immer verrückter. Dass da das "Kleingedruckte" einen halben Punkt zu klein sein soll oder auf dem Parkplatz ein noch nicht ausgezeichneter weil frisch angelieferter Neuwagen rumsteht, was dann abgemahnt wird, gehört da tatsächlich noch zu den entspannteren Sachen. Neulich wurden wir abgemahnt, weil die CO2-Angaben (in selber Schriftgröße wie "die Hauptaussage der Werbebotschaft") auf weißem Hintergrund standen anstatt auf bläulichem, wie die Ausstattungsmerkmale des Fahrzeugs. Das war eine fertige Anzeige des Fahrzeugherstellers in der wir nur unser Logo und Anschrift integriert haben. Selbst die blicken da nicht mehr durch. Mittlerweile schreiben wir die CO2-Angaben sogar schon immer größer (!) als alles andere, um auf der sicheren Seite zu sein. Aber die lassen sich ja ständig neuen Quatsch einfallen. Das Problem an der Sache ist ganz klar: Es gibt einfach keine klar definierten Regeln, sondern mit jeder Abmahnung und jedem Urteil erweitert sich die Richtlinie und mittlerweile hat kein Mensch mehr eine Übersicht, was man denn nun machen darf und was nicht. Wir sind eine relativ große Handelsgruppe und können es uns leisten, mittlerweile einen Anwalt für Werberecht zu beschäftigen, der sich ausschließlich um dieses Thema kümmert. Aber selbst der blickt nicht immer durch und kann nicht vorhersehen, was sich die DUH als nächste neue Einnahmequelle ausdenken wird. Verbraucherschutz ist eine gute Sache, aber damit hat das schon lange absolut nichts mehr zu tun. Kleinere Händler sind vollkommen machtlos dagegen. Und der DUH-Vorstand scheffelt sich die Taschen voll ...


Manfred Knaller

20.01.2020 - 16:46 Uhr

DUH schadet vorsätzlich der deutschen Automobilwirtschaft. Solche Organisationen haben dann noch einen gemeinnützigen Status und kassieren Spendengelder.Der Herr Resch fährt alles wohl mit dem Rad oder besser läuft nur barfuss ohne zu atmen, damit er Klimaneutral unterwegs ist.


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