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Urteil: Geld zurück bei Mehrverbrauch

16.06.2017 10:42 Uhr
Urteil: Geld zurück bei Mehrverbrauch
Der Verbrauch eines Neuwagens darf nicht zu stark von den Herstellerversprechen abweichen
© Foto: Frank Wagner/Fotolia

Der Verbrauch eines Neuwagens darf nicht zu stark von den Herstellerversprechen abweichen. Ansonsten kann der Käufer das Fahrzeug zurückgeben – und die Erstattung der höheren Tankkosten fordern.

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Verbraucht ein Neuwagen deutlich zu viel, kann er zurückgegeben werden. Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Urteil die Grenze von zehn Prozent Mehrverbrauch bestätigt (Az: 15 O 425/13). In dem verhandelten Fall wollte eine Autokäuferin den Kaufvertrag ihres Kompaktwagens rückabwickeln, da dieser deutlich mehr Kraftstoff benötigt als im Prospekt versprochen.

Während der vom Hersteller angegebene Normwert bei 5,8 Litern auf 100 Kilometer liegt, stellte ein Gutachter auf dem Prüfstand einen Verbrauch von 7,2 Litern fest – eine Abweichung von rund 24 Prozent. Die Richter gaben vor diesem Hintergrund der Klage statt. Die Käuferin durfte den Wagen zurückgeben und hielt den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsentgelts zurück. Zusätzlich erhält sie Schadensersatz, unter anderem anteilig für den höheren Benzinverbrauch. (sp-x)

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KOMMENTARE


hwb

17.06.2017 - 14:19 Uhr

Na, dann hat sie ja jetzt Geld um sich ein e-Bike zu kaufen, da kommt der Strom aus der Steckdose, die Emissionen fallen wo anders an und Geld für öffentliche Verkehrsmittel ist wohl auch noch übrig. Bei mir ist es aber so, dass ich meinen Verbrauch mit meinem rechte Fuß beeinflusse, das muss jedoch nicht bei jedem so sein.


Fehling

18.06.2017 - 17:19 Uhr

Ich bin persönlich im Besitz eines Drittwagen der Marke VW Up mit einem Dreizylindermotor und 44KW. Dieses Fahrzeug hat gegenüber eines BMW 320i E46 Limousine, Gewicht und KW Leistung einen zu hohen Kraftstoffverbrauch. Die ganzen Verbrauchswerte von allen Fahrzeugherstellern entsprechen laut Angaben in den Prospekten nicht der Wahrheit. Die Autohersteller müssen unbedingt vom Gesetzgeber verpflichtet werden, die Fahrzeuge auf den Straßen zu bewegen um den genauen Kraftstoffverbrauch zu ermitteln.


Fehling

18.06.2017 - 17:20 Uhr

Ich bin persönlich im Besitz eines Drittwagen der Marke VW Up mit einem Dreizylindermotor und 44KW. Dieses Fahrzeug hat gegenüber eines BMW 320i E46 Limousine, Gewicht und KW Leistung einen zu hohen Kraftstoffverbrauch. Die ganzen Verbrauchswerte von allen Fahrzeugherstellern entsprechen laut Angaben in den Prospekten nicht der Wahrheit. Die Autohersteller müssen unbedingt vom Gesetzgeber verpflichtet werden, die Fahrzeuge auf den Straßen zu bewegen um den genauen Kraftstoffverbrauch zu ermitteln.


hans

18.06.2017 - 22:19 Uhr

Diese Bemerkung hätte man sich auch sparen können.


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