Daimler hat im Streit um das Patent auf eine Cabrio-Nackenheizung eine Schlappe vor Gericht erlitten. Der Bundesgerichtshof (BGH) untersagte dem Autohersteller in Deutschland, weiterhin Autos mit der Ausstattung "Airscarf" zu verkaufen. Die Richter gaben damit der Klage eines Patentverwerters Recht. Zur Überraschung Daimlers – zuvor hatten noch zwei Instanzen im Sinne des Konzerns geurteilt.
Bei "Airscarf" ("Luft-Schal") handelt es sich um ein in die Kopflehne des Fahrer- und Beifahrersitzes integriertes Heißluftgebläse, das vor allem bei Cabrio-Fahrten für angenehme Temperaturen sorgen soll. Außer bei den Roadstern SL, SLK/SLC und AMG GT, ist es in den offenen Varianten von C-, E- und S-Klasse sowie im S-Klasse Coupé als Sonderausstattung erhältlich. Der Preis für das Komfort-Extra liegt abhängig vom Fahrzeugmodell bei durchschnittlich 600 Euro.
Wie Daimler auf Nachfrage betont, betrifft das Verkaufsverbot nicht die kompletten Fahrzeuge, sondern nur das Airscarf-Gebläse. Wird diese Technik vor der Auslieferung an den Kunden deaktiviert, darf das Fahrzeug demnach weiterhin verkauft werden. Betroffen sind zudem ausschließlich Autos, die sich noch im Besitz der Daimler AG befinden. Bereits komplett bezahlte und an den Kunden übergebene Fahrzeuge dürfen über ein funktionierendes Airscarf-System verfügen, eine Rückrufaktion ist nicht notwendig.
Wie viele Fahrzeuge betroffen sind, kann der Autohersteller noch nicht beziffern. Der Cabrio-Anteil am Deutschland-Absatz von Mercedes liegt im niedrigen einstelligen Bereich. Längst nicht alle dieser Fahrzeuge sind mit Airscarf ausgerüstet. (sp-x)
Martin Wasner