Gebrauchtwagenverkauf: Wegen Intransparenz unwirksam
Verkürzung der Sachmängelhaftung im Gebrauchtwagenverkauf: Urteil des BGH zu den AGB des ZDK.
Mit Urteil vom 29.04.2015 (Az. VIII ZR 104/14) hatte der BGH die in den vom ZDK empfohlenen Gebrauchtfahrzeug-Verkaufsbedingungen vorgesehene Verkürzung der Sachmängelhaftungsansprüche auf ein Jahr für unwirksam erklärt. Die Aufregung zu diesem Urteil hat sich zwischenzeitlich etwas gelegt und es empfiehlt sich, die Entscheidung genauer zu analysieren und darüber nachzudenken, auf welchem Weg und in welchem Umfang zu der nach Gesetz zulässigen Verkürzung der Verjährungsfrist auch für Schadensersatzansprüche zurückgefunden werden sollte.
Das Urteil
Der BGH hatte bekanntlich die Formulierungen in Ziffern VI und VII der vom ZDK empfohlenen AGB für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge (Stand 3/2008) als teilweise widersprüchlich beurteilt. Diese Regelungen sehen vor, dass Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes verjähren. Ansprüche auf…
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