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OLG Koblenz: Mietauto nicht als Werkswagen verkaufen

12.08.2019 13:36 Uhr
OLG Koblenz: Mietauto nicht als Werkswagen verkaufen
Mietautos dürfen nicht als Werkswagen verkauft werden, urteilte das Oberlandesgericht Koblenz.
© Foto: Walter K. Pfauntsch

Mietautos dürfen nicht als Werkswagen zum Verkauf angeboten werden. Wurde der Käufer über die Vermietung nicht informiert, dann kann dieser die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen.

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Ein Mietauto darf nicht als Werkswagen zum Verkauf angeboten werden. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Werkswagen sind demnach nur Fahrzeuge eines Autoherstellers, die entweder im Werk betrieblich genutzt oder von einem Mitarbeiter vergünstigt gekauft, eine "gewisse Zeit" genutzt und auf dem freien Markt wiederverkauft werden.

Bietet ein Gebrauchtwagenhändler dagegen als Werkswagen auch Fahrzeuge an, die vom Autohersteller einem Mietwagenunternehmen zur Verfügung gestellt worden waren, muss er den Käufer darüber aufklären. Andernfalls kann dieser laut OLG die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

Urteil vom 25. Juli 2019, Aktenzeichen 6 U 80/19

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