Ein Mietauto darf nicht als Werkswagen zum Verkauf angeboten werden. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Werkswagen sind demnach nur Fahrzeuge eines Autoherstellers, die entweder im Werk betrieblich genutzt oder von einem Mitarbeiter vergünstigt gekauft, eine "gewisse Zeit" genutzt und auf dem freien Markt wiederverkauft werden.
Bietet ein Gebrauchtwagenhändler dagegen als Werkswagen auch Fahrzeuge an, die vom Autohersteller einem Mietwagenunternehmen zur Verfügung gestellt worden waren, muss er den Käufer darüber aufklären. Andernfalls kann dieser laut OLG die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)
Urteil vom 25. Juli 2019, Aktenzeichen 6 U 80/19