Bayern hat Anfang Juli 2018 einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht. Darin fordert der Freistaat die Bundesregierung auf, vor allem im Steuerrecht einige bürokratische Belastungen abzubauen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sollen entlastet werden. Nach gescheiterten Vorstößen in den Jahren 2012 und 2014 soll es diesmal klappen.
Welche Maßnahmen sind geplant?
=> Die Wertgrenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter soll auf 1.000 Euro angehoben werden. Hierdurch soll eine Verbesserung der Investitionsbedingungen für mittelständische Unternehmen erreicht werden. In diesem Fall könnten auch die Regelungen zum Sammelposten entfallen.
=> Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen sollen von zehn auf acht Jahre abgesenkt werden.
=> Auf eine Bürokratiekostenentlastung zielt auch die geplante Verkürzung der Vorhaltungsfrist von Buchführungsunterlagen ab. Nach einem Softwarewechsel soll das alte EDV-System nur noch einen bestimmten Zeitraum betriebsbereit gehalten werden müssen, danach soll ein Zugriff mittels Datenträgerüberlassung ausreichend sein.
=> Auf die Pflicht zur generellen Abgabe monatlicher Umsatzsteuervoranmeldungen soll bei neugegründeten Unternehmen in den ersten beiden Jahren verzichtet werden
Wie geht es weiter?
Der Entschließungsantrag wurde in den Finanzausschuss der Länderkammer verwiesen. Dort werden sich Fachpolitiker mit den neu eingebrachten Vorschlägen und früheren Überlegungen auseinandersetzen. Voraussichtlich im Herbst kommt die Vorlage dann wieder zur Abstimmung auf die Tagesordnung des Plenums.
Hinweis:
Ob es diesmal klappt mit dem Gesetz und es wirklich einen Bürokratieabbau geben wird, bleibt abzuwarten. Es wäre auf jeden Fall begrüßenswert.
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Die AUTOHAUS Steuerluchs-Redaktion wünscht allen Lesern eine gute und erholsame Urlaubszeit. Wir freuen uns, Sie ab September wieder mit neuen informativen und spannenden Themen rund um das Steuerrecht informieren zu dürfen.