Nach verschiedenen Schätzungen sollen derzeit durch frisierte Registrierkassen viele Milliarden Euro Umsatzsteuer dem Fiskus vorenthalten werden. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen schätzt den Ausfall auf fünf bis zehn Milliarden Euro. Der Bundesrechnungshof und die Bundesländer fordern daher schon seit Jahren ein Gesetz, das diesem Umsatzsteuerbetrug einen Riegel vorschieben soll.
Nun hat die Regierung reagiert und einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Das Bundesfinanzministerium bezweifelt zwar die Seriosität der geschätzten Ausfälle, sieht aber dennoch Handlungsbedarf.
Das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" hat insbesondere folgende Regelungen:
- Bis 2019 sind die 2,5 Millionen elektronischen Kassen auf ein fälschungssicheres System, bzw. auf eine manipulationssichere Software umzustellen.
- So soll sichergestellt werden, dass einmal gespeicherte Umsätze nicht mehr geändert werden können, d.h. keine nachträgliche Löschung von Umsätzen aus dem Kassenspeicher.
- Die Kassenhersteller müssen sich für die neue Software ein Zertifikat bei dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik besorgen.
- Betriebsprüfer dürfen in Zukunft unangemeldet zu Kassenprüfungen im Betrieb erscheinen.
- Zudem sieht das Gesetz strenge Sanktionen, Geldstrafen bis 25.000 Euro vor.
Die Kosten der Umstellung für die Händler auf Grund der Gesetzesänderung beziffert das Bundesfinanzministerium auf 400 bis 500 Millionen Euro.
Der SPD-Bundestagsfraktion geht dieser Gesetzesentwurf jedoch nicht weit genug. So wird insbesondere bemängelt, dass es weiterhin keine Pflicht zur elektronischen Registrierkasse geben soll. Nach Ansicht der SPD sollte ab einer Umsatzgrenze von 17.500 Euro eine elektronische Registrierkasse, ähnlich wie in Österreich, verpflichtend sein. Nur noch bis zu dieser Bagatellgrenze sollen die sogenannten Schubladenkassen zulässig sein.
Hinweis
In dem Gesetzesentwurf wird aber weiterhin auf die Pflicht einer elektronischen Kasse verzichtet. Die Kurbel- oder Schubladenkasse soll auch weiterhin zulässig sein.