Die internationale Staatengemeinschaft arbeitet mit Hochdruck daran dem grenzüberschreitenden Steuerbetrug und Steuerhinterziehung den Garaus zu machen.
Mittlerweile haben sich 80 Staaten auf einen automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten geeinigt. Dieser Informationsaustausch erfolgt für meldepflichtige Personen. Das sind natürliche oder juristische Personen, die in einem meldepflichtigen Staat steuerlich ansässig sind und in einem anderen meldepflichtigen Staat, d.h. grenzüberschreitend, ein Konto, Depot, etc. besitzen.
Beispiel:
Ein deutscher Staatsangehöriger hat ein Depot bei einer Bank in Luxemburg. Das Luxemburger Finanzinstitut ist daher verpflichtet die Informationen über den deutschen Staatsangehörigen zu melden.
Folgende Daten sind ab September 2017 (mit einem Großteil der Staaten), beziehungsweise ab September 2018 (mit den übrigen Staaten) zu übermitteln:
- Name, Adresse, Ansässigkeitsstaat, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum- und –ort
- Kontonummer
- Name und Identifikationsnummer des meldenden Instituts
- Kapitalerträge, wie Zinsen, Dividenden, etc.
- Veräußerungs- und Einlösungserlöse von Wertpapieren, etc.
Hinweis:
Es ist zu beachten, dass auch folgende Staaten, die bisher als Steueroasen galten an dem Informationsaustausch teilnehmen:
- Bermudas ab September 2017
- Cayman-Inseln ab September 2017
- Jersey ab September 2017
- Liechtenstein ab September 2017
- Luxemburg ab September 2017
- Schweiz ab September 2018
Dabei werden die Informationen dergestalt ausgetauscht, dass das meldende Finanzinstitut die Daten ihrer ausländischen Kunden an die nationale Steuerbehörde übermittelt und die nationale Steuerbehörde daraufhin die Daten an die Steuerbehörde des jeweiligen ausländischen Kunden.
Darüber hinaus sind von dem Austausch nicht nur klassische Finanzinstitute betroffen, sondern auch Versicherungsgesellschaften, die rückkauffähige Versicherungsverträge, wie etwa Lebens- und Rentenversicherungen vertreiben.
Tipp:
Für all diejenigen, die noch nicht deklarierte Konten im Ausland haben, wird es Zeit, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Im Jahr 2016 ist eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich. Bis zu einer automatischen Datenübermittlung sollte auf gar keinen Fall abgewartet werden!
D. Glück, Essen