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AUTOHAUS SteuerLuchs: Das Ende des Bankgeheimnisses?

06.04.2016 09:09 Uhr
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig
© Foto: Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner

Mittlerweile haben sich 80 Staaten auf einen automatischen Informationsaustausch von Fi­nanzkonten geeinigt - darunter auch Länder, die bisher als Steueroasen galten.

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Die internationale Staatengemeinschaft arbeitet mit Hochdruck daran dem grenzüberschrei­tenden Steuerbetrug und Steuerhinterziehung den Garaus zu machen.

Mittlerweile haben sich 80 Staaten auf einen automatischen Informationsaustausch von Fi­nanzkonten geeinigt. Dieser Informationsaustausch erfolgt für meldepflichtige Personen. Das sind natürliche oder juristische Personen, die in einem meldepflichtigen Staat steuerlich an­sässig sind und in einem anderen meldepflichtigen Staat, d.h. grenzüberschreitend, ein Konto, Depot, etc. besitzen.

Beispiel:

Ein deutscher Staatsangehöriger hat ein Depot bei einer Bank in Luxemburg. Das Luxem­burger Finanzinstitut ist daher verpflichtet die Informationen über den deutschen Staatsan­gehörigen zu melden.

Folgende Daten sind ab September 2017 (mit einem Großteil der Staaten), beziehungsweise ab September 2018 (mit den übrigen Staaten) zu übermitteln:

  • Name, Adresse, Ansässigkeitsstaat, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum- und –ort
  • Kontonummer
  • Name und Identifikationsnummer des meldenden Instituts
  • Kapitalerträge, wie Zinsen, Dividenden, etc.
  • Veräußerungs- und Einlösungserlöse von Wertpapieren, etc.

Hinweis:

Es ist zu beachten, dass auch folgende Staaten, die bisher als Steueroasen galten an dem Informationsaustausch teilnehmen:

  • Bermudas ab September 2017
  • Cayman-Inseln ab September 2017
  • Jersey ab September 2017
  • Liechtenstein ab September 2017
  • Luxemburg ab September 2017
  • Schweiz ab September 2018

Dabei werden die Informationen dergestalt ausgetauscht, dass das meldende Finanzinstitut die Daten ihrer ausländischen Kunden an die nationale Steuerbehörde übermittelt und die nationale Steuerbehörde daraufhin die Daten an die Steuerbehörde des jeweiligen ausländi­schen Kunden.

Darüber hinaus sind von dem Austausch nicht nur klassische Finanzinstitute betroffen, son­dern auch Versicherungsgesellschaften, die rückkauffähige Versicherungsverträge, wie etwa Lebens- und Rentenversicherungen vertreiben.

Tipp:

Für all diejenigen, die noch nicht deklarierte Konten im Ausland haben, wird es Zeit, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Im Jahr 2016 ist eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich. Bis zu einer automatischen Datenübermittlung sollte auf gar keinen Fall abgewartet werden!

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KOMMENTARE


Dieter Olk

06.04.2016 - 19:12 Uhr

Geld ist flüssig und flüchtig. Kein Mensch benötigt 50 Alternativen; eine gute sichere Alternative reicht vollkommen aus. Und "diese mind. 1 Alternative" wird weltweit immer vorhanden sein. Dafür geht es um zu viel. Wenn mann nun mit "80% der Länder im Informationsaustuasch" dem Bürger vormachen will, es wird ein Ende haben, so streut man gerne Sand in die Augen. Noch einmal; Geld ist und bleibt flüssig und ist scheu wie ein wildes Reh! Schuld ist und bleibt die falsche Steuerpolitik der Länder . Steuerhinterziehung blüht da, wo Steuern zu hoch und ungerecht sind.


D. Glück, Essen

07.04.2016 - 11:37 Uhr

Herr Olk, Sie treffen den Nagel auf den Kopf. Ich bin auch für Steuergerechtigkeit. Deshalb hat jeder seinen Anteil zu zahlen. Was macht aber unser Staat? Er wird immer gieriger. Würde er von "allen Reichen" ordnungsgemäß die Steuern bekommen, würde er trotzdem nur maginal "dem kleinen Mann" etwas zurück geben. Wie gesagt, Gier und Unersättlichkeit ist und bleibt ein Übel unserer Steuerpolitik. Was uns in jedem Land und dann noch in der EU der Wasserkopf an Politik-Beamten/innen kostet ... heller Wahnsinn!


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