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Ausgabe 19/2012: Ziemlich kulant

08.10.2012 00:00 Uhr

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Ziemlich kulant

Teilerückgabe – Die Rückgabe nicht benötigter Ersatzteile an den Hersteller bzw. Importeur ist nur auf Kulanzbasis möglich. Wie die einzelnen Marken die Teilerückgabe regeln, fasst die Übersicht zusammen. von Kerstin Hadrath

Spätestens während der Inventur scheinen die Fehlbestände im Teilelager auf. Ob Bestellung per automatischem Nachschub, per Monatsorder oder Eilauftrag – trotz ausgeklügeltem Teilemanagement im Autohaus, Teileabfrage über Originalteilenummer und mehrmaliger Belieferung pro Tag ist keine Werkstatt vor Fehlbestellungen gefeit.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe weist darauf hin, dass die Rückgabe nicht benötigter Ersatzteile nur auf Kulanzbasis erfolgt. Fahrzeughersteller und Importeure sind weder gesetzlich noch vertraglich verpflichtet, Fehlbestände zurückzunehmen.

Und dennoch verweigert keiner der von AUTOHAUS zum Thema befragten…

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