Wenn Autofahrer ihren Wagen deutlich zu spät zur Hauptuntersuchung bringen, wird das künftig teurer. Bei mehr als zwei Monaten über dem vorgegebenen Datum soll ein Gebühren-Aufschlag von 20 Prozent fällig werden. Das sieht eine Reform der Pflichtprüfung vor, die der Bundesrat am Freitag mit einigen Änderungen billigte. Grund sei eine dann nötige vertiefte Untersuchung. Im Gegenzug gilt die neue Plakette aber volle zwei Jahre vom Tag der Untersuchung an und wird nicht mehr auf den ursprünglichen Termin zurückdatiert.
Wie berichtet, ist auch ein einheitliches System für die Mängel-Erfassung ("Mängelbaum") bei allen Prüforganisationen vorgesehen. Angesichts der Weiterentwicklung der Technik soll die Bordelektronik zudem effizienter geprüft werden. Die Verordnung der Bundesregierung soll nach dem Willen der Länderkammer voraussichtlich zum 1. Juli in Kraft treten.
Der Autofahrerclub ADAC kritisierte die neue "Strafgebühr" für die verspätete Hauptuntersuchung. Sie komme "einem reinen Abkassieren des Autofahrers gleich". Bestehende Bußgelder reichten als Sanktion aus. Für einen erweiterten Prüfumfang gebe es keine technische Begründung. Prüfstellen dürften nicht Vollstrecker bei Ordnungswidrigkeiten sein.
"Keine Mehrbelastung"
Bundesverkehrsministerium und Bundesumweltministerium argumentieren dagegen im Verordnungsentwurf, für die Bürger entstehe keine Mehrbelastung. Dass die Plakette mit einer vollen Frist von zwei Jahren bis zum nächsten Untersuchungstermin vergeben wird, kompensiere den 20-Prozent-Aufschlag. Unterschiedliche Praktiken in Ländern würden zudem bundesweit vereinheitlicht.
Die einheitliche Erfassung der Mängel soll auch dem Aufbau einer umfassenderen Statistik dienen. Bei neu zugelassenen Wagen soll die Elektronik mit neuen, effizienteren Diagnosegeräten geprüft werden. Vorgesehen ist auch eine kurze Probefahrt, um die elektronischen Sicherheitssysteme für die Prüfung zu aktivieren. (dpa)