Das Kfz-Gewerbe freut sich über grünes Licht für sein ambitioniertes AÜK-Projekt. Die 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist am Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. "Wir haben jetzt auf nationaler Ebene endlich die rechtliche Grundlage, auf die wir unser System stützen können", sagte ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk in Bonn. Dieser Schritt sei lange überfällig gewesen.
AÜK steht für Akkreditierte Überprüfung im Kfz-Gewerbe. Darunter werden alle amtlichen Prüfungen und Untersuchungen zusammengefasst, die in den anerkannten Werkstätten durchgeführt werden. Dazu gehören neben der Abgasuntersuchung (AU) auch die Sicherheitsprüfung (SP) und die Gasanlagenprüfung (GAP).
Hintergrund: Der Verordnungsgeber will die Qualität der amtlichen Fahrzeugprüfungen auf ein neues Level heben. Hülsdonk: "Wir als Deutsches Kfz-Gewerbe beantworten diese anspruchsvolle Forderung mit dem neuen AÜK-Qualitätsmanagementsystem." Unter Führung des Bundesinnungsverbands des Kfz-Handwerks sind die jeweiligen Landesverbände und die örtlich zuständigen Innungen in Aufbau und Betrieb des AÜK-Systems eingebunden.
"Jede Werkstatt muss diesem System beitreten, um dem Kunden auch in Zukunft diese hoheitlichen Überprüfungen anbieten und ihre Werkstattkompetenz unterstreichen zu können", betonte der Bundesinnungsmeister. Rund 31.000 Betriebe seien schon angemeldet, und davon würden fast 14.000 Betriebe bereits alle Qualitätsanforderungen erfüllen. "Die restlichen Betriebe wollen wir jetzt möglichst schnell überprüfen, damit sie unter die Akkreditierung fallen", so Hülsdonk weiter.