Wären Wohngebäude zu einer festen Versicherungssumme versichert, dann würde die vereinbarte Versicherungssumme schon nach kurzer Zeit nicht mehr ausreichen, um einen Totalschaden eines Gebäudes abzudecken. Um eine solche Unterversicherung zu verhindern, gibt es die Versicherung zum gleitenden Neuwert. Sie kennt keine feste Versicherungssumme. Stattdessen werden bei einem Schaden die anfallenden Kosten für Reparaturen oder Wiederherstellung zu aktuellen Preisen ersetzt, auch wenn sie höher liegen als die ursprünglichen Baukosten für das Gebäude.
Gleitende Neuwertversicherung schützt vor Entwertung
Insbesondere in Zeiten starker Geldentwertung hat sich die gleitende Neuwertversicherung als ein bewährtes Schutzinstrument materieller Werte erwiesen.
Die hierfür notwendige Versicherungsprämie wird dabei jährlich an die Baupreis- und Lohnkostenentwicklung mit Hilfe von Indizes des Statistischen Bundesamtes angepasst. Versicherungsexperten sprechen hier vom "Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert". Es ist also unerheblich, wie sich die allgemeine Teuerung entwickelt, das Haus ist immer zu 100 % versichert.
Für 2023 steigt der entsprechende Anpassungsfaktor im Vergleich zum Vorjahr um knapp 15 Prozent. Im Durchschnitt lag der Anstieg in den letzten 10 Jahren bei etwa 3 Prozent pro Jahr. "In einer Zeit steigender Inflation, hoher Bau- und Energiekosten können die Anpassungen in der Wohngebäudeversicherung viele Hausbesitzer/-innen hart treffen. Sie sind aber notwendig, damit ein Haus auch künftig ausreichend versichert ist und existenzielle Risiken abgewendet werden können", sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin.
Der Anpassungsfaktor spielt neben der Schadenentwicklung eine zentrale Rolle für die Beitragsanpassung der Wohngebäudeversicherer. Denn nahezu alle Wohngebäude sind zum gleitenden Neuwert versichert. Grundlage der Berechnung sind der Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe des Statistischen Bundesamts.
Unterversicherung vermeiden!
Wohngebäudeversicherer, die die gleitende Neuwertversicherung anbieten, sind dazu verpflichtet, ihre Beiträge jährlich an diese Indexerhöhung anzugleichen. Versicherungskunden/-innen haben durch eine solche Beitragsanpassung kein außerordentliches Kündigungsrecht. Denn mit der Anpassung des Beitrages ist eine Anpassung der Leistung im Schadenfall verbunden. Allerdings kann der Kunde der Beitragsanpassung widersprechen. Sein Gebäude wäre dann künftig nicht mehr zum gleitenden Neuwert versichert und möglichweise schnell unterversichert.