"Ablenkung ist auch bei Fahrradfahrern ein Unfallrisiko. Unsere aktuelle Umfrage zeigt, dass vor allem Kopfhörer und Displays am Lenker ein hohes Ablenkungspotenzial haben", sagt Jochen Haug, Schadenvorstand der Allianz Versicherungs-AG.
Mentale Ablenkung durch Kopfhörer
Jeder vierte (27 Prozent) Fahrradfahrer:in nutzt Kopfhörer oder Earplugs beim Fahren. Unter den 18- bis 24-Jährigen sind es drei von vier Personen (71 Prozent). Über alle Altersklassen führt die Hörernutzung auf dem Fahrrad zu einem um 52 Prozent höheren Unfallrisiko. "Ein Mythos ist", so Jörg Kubitzki, Sicherheitsforscher im AZT, "dass die Gefahr nur in der akustischen Beeinträchtigung liegt. Vielmehr erweisen sich die kognitive und emotionale Wegwendung als heimlicher Aufmerksamkeitskiller".
Mit Navi am Radlenker unterwegs
Wo ist der nächste Biergarten? Wie gehts zum Museum? Am Fahrrad fixierte Geräte sind praktisch, lenken aber genauso ab wie ein Handy, das zur Navigation in der Hand gehalten wird. Ein Viertel (27 Prozent) der befragten Fahrradfahrer:innen bestätigten, ein befestigtes Display zu nutzen, immerhin fast jeder zehnte sehr häufig oder häufig. "Statt auf die Straße geht der Blick immer wieder auf den elektronischen Helfer. Das lenkt deutlich vom Straßenverkehr ab und erhöht das Unfallrisiko um fast 40 Prozent", sagt Haug.
Telefonieren und texten auf dem Rad
Das Telefonieren am Steuer ist immer noch die größte Ablenkungsgefahr im Auto. Bei Fahrradfahrern:innen spielt diese Tätigkeit nach der aktuellen Allianz Umfrage eine eher untergeordnete Rolle. Nur knapp drei Prozent der Befragten gaben an, dass sie sehr häufig oder häufig auf dem Rad telefonieren oder texten. Eine Ausnahme bilden die jungen Fahrer:innen im Alter von 18 bis 24 Jahren. Fast jede(r) Zweite schließt das Telefonieren (47 Prozent) und das Texten (45 Prozent) nicht aus, 11 Prozent telefonieren, 15 Prozent texten sehr häufig oder häufig mit dem Handy in der Hand.
Bußgeld bis 100 Euro möglich
Neben der erhöhten Unfallgefahr droht in diesen Fällen auch ein Bußgeld. Denn die Nutzung elektronischer Geräte beim Führen eines Fahrzeugs regelt der sogenannte Handy-Paragraf StVO § 23 (1a). Auch beim Radfahren ist jedes elektronische Gerät in der Hand verboten, die Bedienung von am Fahrrad fixierten Geräten ist den Verkehrsverhältnissen anzupassen. Verstöße werden mit 55 bis 100 Euro geahndet.
Für die Umfrage wurden durch das Marktforschungsinstitut Ipsos Nürnberg 1205 Telefoninterviews mit repräsentativ ausgewählten Radfahrern:innen durchgeführt. Die Auswertung erfolgte 2021 durch Dr. Jörg Kubitzki, Sicherheitsforscher im Allianz Zentrum für Technik (AZT). (wkp)
Frank Menton