Der Kernsatz im Schadenersatzrecht, das auch nach einem Verkehrsunfall greift, bringt es auf den Punkt: Der Geschädigte soll auf Basis aktueller Rechtsprechung so gestellt werden, als wäre das Schadenereignis nie eingetreten. Der Autofahrer soll also all das erhalten, was ihm aus juristischer Sicht zusteht – nicht mehr, aber vor allem nicht weniger. Dass dies in der Praxis nach wie vor oft nicht passiert, hat mehrere Gründe: Der Geschädigte hat statistisch gesehen nur alle paar Jahre einen Unfall, ist also Laie und von der Situation meist komplett überfordert. Seine Reparaturwerkstatt kann zwar im besten Fall eine gewisse Erfahrung in Sachen Schadenmanagement aufweisen, ist aber verglichen mit der Gegenseite – erfahrenen Verkehrsrechtsanwälten, findigen Rechnungsprüfern und Kfz-Versicherungen, die ihre Schadenkosten möglichst gering halten wollen – oft ebenfalls im Hintertreffen.
Konzentration auf das Wesentliche
Wer in Sachen moderne Fahrzeugtechnik, Herstellervorgaben und Reparaturempfehlungen auf dem neuesten Stand bleiben möchte, hat ohnehin schon genug zu tun – aktuelle Gerichtsurteile in Sachen Verkehrsrecht zu lesen, ungerechtfertigte Rechnungskürzungen in Eigenregie abzuwehren und in den Papierkrieg mit erfahrenen Versicherungssachbearbeitern zu ziehen, kostet Zeit, Geld und bringt oft trotzdem nicht das gewünschte Ergebnis. Genau hier setzt das modular aufgebaute Schadenmanagement von TÜV SÜD an: Gemeinsam mit dem Betrieb prüft man den Status quo in Sachen Unfallschadenregulierung und entwickelt einen passgenauen Maßnahmenkatalog für die individuellen Bedürfnisse des Autohauses oder der freien Werkstatt. So begegnet man der gegnerischen Seite auf Augenhöhe und kann die Ansprüche des Geschädigten optimal durchsetzen. Auf Basis eines detaillierten Schadengutachtens, in Zusammenarbeit mit auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwaltskanzleien und auf Wunsch auch Factoring-Gesellschaften, die den Betrieb liquide halten. So kann sich die Werkstattbelegschaft auf ihre Kernaufgabe konzentrieren: beschädigte Fahrzeuge fachgerecht und schnell reparieren.
Unfallsteuerung entgegenwirken
Die professionelle Unterstützung durch TÜV SÜD greift dabei deutlich öfter, als vielen Reparaturbetrieben klar ist. Beispielfall Haftpflichtschaden: Der geschädigte Autofahrer darf Gutachter und Reparaturbetrieb frei wählen und wendet sich dafür meist an den Serviceberater seines angestammten Autohauses.
Die regulierende Kfz-Versicherung des Unfallgegners versucht dagegen, ihre Schadenkosten zu minimieren und bietet dem Geschädigten Top-Service an – zumindest auf den ersten Blick. Gegenüber dem Kunden der Werkstatt wird kommuniziert, dass sein beschädigtes Fahrzeug abgeholt, in Premiumqualität repariert wird und er inzwischen dank eines kostenlosen Leihwagens mobil bleibt.
Hinter dem verlockenden Angebot steht eine Partnerwerkstatt der Versicherungswirtschaft, die nicht nur zu günstigen Konditionen repariert, sondern auch die Wünsche des Autofahrers weniger berücksichtigt. Dem Stammautohaus droht zudem die Aussteuerung eines treuen Kunden. Professionelles Schadenmanagement klärt rechtzeitig über die Rechte und Möglichkeiten des Geschädigten auf und stellt sicher, dass dieser nicht benachteiligt wird.
Schadenfeststellung aktiv begleiten
Lässt der Autofahrer einen Kaskoschaden auf Kosten seiner Versicherung instand setzen, etwa nach einem Wildunfall oder selbst verursachten Einparkschäden, liegt der Fall grundsätzlich anders: Über die Feststellung der Schadenhöhe per Gutachter entscheidet ausschließlich der regulierende Kfz-Versicherer. Der auf Basis der Kasko-Police entsandte Sachverständige besichtigt das Fahrzeug – ob die von ihm veranschlagte Schadensumme die tatsächlichen Reparaturkosten des Autohauses dabei deckt, ist zweitrangig. Um eine faire und neutrale Feststellung der Schadenhöhe zu gewährleisten, darf das Autohaus dem Versicherungsgutachter einen TÜV SÜD Schadenmanager zur Seite stellen, denn hier gilt das Hausrecht. Dieser agiert technisch und kalkulatorisch auf Augenhöhe und behält die berechtigten Ansprüche des Autofahrers im Sinne der Werkstatt im Blick.
Service auch bei fiktiver Abrechnung
Interessiert sich der Werkstattkunde für eine monetäre Entschädigung, kann der TÜV SÜD Schadenmanager vor Ort mehrere wichtige Aufgaben übernehmen. Entscheidend ist zunächst die grundlegende Aufklärung des Autofahrers über mögliche Nachteile, die ihm entstehen können, wenn er den offerierten Scheck der Kfz-Versicherung vorschnell akzeptiert. Rechnet diese auf Basis eines Kostenvoranschlages ab, entspricht die dort ausgewiesene Summe selten dem Geldbetrag, der auf dem Konto des Versicherungsnehmers eingeht. Neben dem Abzug der gesetzlichen Mehrwertsteuer sorgen digitale Belegprüfungsgesellschaften für weitere Kürzungen der angesetzten Reparaturkosten.
Wird der Kunde rechtzeitig informiert, verringert dies die Gefahr, den vermeintlich mangelhaften Kostenvoranschlag seiner Werkstatt für die geringere Auszahlung verantwortlich zu machen. Gegebenenfalls entscheidet sich der Autofahrer auch bei einem älteren Modell für eine Instandsetzung.
Doch selbst, wenn die Entscheidung, fiktiv abzurechnen, unumstößlich bleibt: Wird über den ursprünglichen KVA hinaus ein gerichtsfestes Schadengutachten durch TÜV SÜD erstellt, kann der Versicherungsnehmer seine berechtigten Ansprüche nachweisen und zur Not auf juristischem Wege durchsetzen.
Sonderfall Quotenvorrecht
Auch wenn die Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall nicht eindeutig ist, kann professionelle Beratung bares Geld für den Autofahrer bedeuten. Durch Anwendung des Quotenvorrechts kann der Geschädigte, dem eine Mitschuld zugesprochen wurde, Schadenersatz von der eigenen Vollkasko- und der gegnerischen Haftpflichtversicherung verlangen. Möglich ist dabei die Ansetzung verschiedenster Ausgaben, zum Beispiel für Kfz-Sachverständige, Abschleppunternehmen, Wertminderung und sogar Selbstbeteiligung, für die gegnerische Haftpflicht in vollem Umfang aufkommt. Je nach zugesprochener Teilschuld werden auch nicht kongruente Schadenpositionen wie Mietwagen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Anwaltskosten oder eine Nutzungsausfallentschädigung anteilig übernommen. Den Kaskoschaden bei einer Teilschuld also rechtlich auch „zu einem Haftpflichtschaden zu machen“, bedeutet oft mehrere Tausend Euro für den Autofahrer – insofern er von Beginn an kompetent zu seinem individuellen Schadenfall beraten wird.