"Leistungen der Haftpflichtversicherer sind keine Almosen, sondern gesetzlicher Anspruch des Geschädigten", so Prof. Dr. Christian Huber bei der Preisverleihung des Richard-Spiegel-Preises an ihn. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat ihn mit diesem Preis wegen seiner Leistungen – und auch wegen des in diesem Zitat zum Ausdruck kommenden Engagements – vor wenigen Tagen im Rahmen des 2. Verkehrsrechtssymposiums in Mainz ausgezeichnet.
"Einsatz für Gerechtigkeit"
"Der Preisträger setzt sich für Gerechtigkeit dadurch ein, dass er möchte, dass alle Ansprüche, die einem Geschädigten zustehen, dieser auch erhält", begründete Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, die Entscheidung zur Ehrung von Prof. Dr. Christian Huber. Seine Passion gehöre dem Schadensersatzrecht seit Beginn seiner Karriere. Er wolle die Kompetenz von Anwältinnen und Anwälten auf Geschädigtenseite vermitteln und damit ein Gegengewicht zu Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten auf der Versicherungsseite schaffen. Er setze sich "sehr aktiv für Opferschutz ein, auch auf europäischer Ebene".
"Robin Hood der Geschädigten"
Dabei habe Prof. Huber auch europäische Entwicklungen, insbesondere in Österreich und der Schweiz im Blick. Ihm gehe es allein um die materielle Gerechtigkeit, daher sehe er sich selbst nicht als reinen Geschädigtenlobbyist, selbst wenn in seiner Laudatio Rechtsanwalt und Notar Werner Kaessmann, ehemaliger Generalsyndikus des ADAC, ihn als "Robin Hood" der Geschädigten bezeichnet hat. Prof. Dr. Christian Huber, geboren 1955 in Österreich ist seit 1998 tätig am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät an der RWTH Aachen.
Der Preis und seine bisherigen Träger
Der Richard-Spiegel-Preis wurde 1994 von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV gestiftet. Der Preis trägt den Namen des ehemaligen Richters am Bundesgerichtshof, der zwei Jahrzehnte als Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages die Entwicklung des Verkehrsrechts maßgebend beeinflusst hat.
Erstmals verliehen worden ist der Richard-Spiegel-Preis 1995 an Dr. Erich Steffen, den damaligen Vorsitzenden Richter am BGH. Weitere Preisträger waren 1997 Dipl.-Physiker Dr. Ulrich Löhle, Freiburg i. Br.; 1998 Rechtsanwalt Wolf-Dieter Beck, München; 1999 der damalige Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages, Dr. Peter Macke und Rechtsanwalt Alfred Fleischmann; 2001 der damalige Generalbundesanwalt Kay Nehm; 2004 der Präsident des Saarländischen Oberlandesgerichts, Prof. Dr. Roland Rixecker; 2008 der damalige Präsident des Verkehrsgerichtstages und Prof. an der Universität Münster, Prof. Dr. Friedrich Dencker sowie 2010 Dr. Gerda Müller, BGH-Vizepräsidentin a.D. (wkp)