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Rechtstipp: Wo ist das Waschen des eigenen Autos erlaubt?

27.03.2023 04:52 Uhr | Lesezeit: 2 min
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In den 1970er Jahren gang und gäbe auf dem eigenen Grundstück oder auch vor dem Haus: Die wöchentliche Ganzkörperpflege für das gute, automobile Stück mit ein paar Kübeln Wasser, viel Spülmittel und dem Gartenschlauch zum Abspritzen der ganzen Schaumbrühe.
© Foto: Presse + PR Pfauntsch

Wer die 50 oder 60 schon durchschritten hat, wird sich vermutlich noch daran erinnern: Am Samstag war großer, "allgemeiner" Waschtag für‘s Auto. Wer sich die 5 Mark für die Portalanlage sparen wollte, erledigte das in der Regel vor der eigenen Haustür. Doch ist das heute überhaupt noch erlaubt?

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Das große Do-it-yourself-Wochenend-Gepritschel hat seit den 1960er und 1970er Jahren stark nachgelassen. Und das liegt nicht nur daran, dass sich möglicherweise Nachbarn oder Passanten daran stören könnten. Vielmehr hat zum Einen ein Umdenken in Sachen Umweltverschmutzung stattgefunden, andererseits gibt es längst auch klare rechtliche Vorgaben, die den lieb gewordenen "Traditionen" von einst deutlich entgegen stehen.

So ist beispielsweise das private Waschen von Fahrzeugen auf dem eigenen Grundstück meist nicht zulässig, weil stets die Gefahr besteht, das Grundwasser zu verunreinigen.

Das gilt vor allem für unbefestigten Grund wie Rasen, Kies oder Schotter, wie ADAC Jurist Klaus Heimgärtner konstatiert. Allerdings könne es "bei befestigtem Grund örtlich Ausnahmen geben, wenn ein vollständiges Abfließen des Waschwassers in die kommunale Kanalisation gewährleistet ist und dort eine Reinigung des Abwassers erfolgt. Die Bestimmungen für diese Ausnahmen erlassen die jeweiligen Kommunen".

Wie ist die Situation auf der Straße?

Auch für eine Fahrzeugwäsche auf öffentlichem Grund gibt es Vorgaben: Der nassen Autoreinigung steht meist die kommunale Satzung entgegen. In der Straßenverkehrsordnung ist laut ADAC-Mann Heimgärtner "außerdem das Verbot verankert, dass die Straße nicht beschmutzt oder benetzt werden darf, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann".

ADAC Tipp: Waschplätze nutzen

Da sich bei der Autowäsche nicht nur Reinigungsmittel, sondern auch gelöstes Öl und Ruß im Abwasser sammeln kann, empfiehlt der Münchner Autofahrer-Club, Autos und Krafträder "nur in hierfür zugelassenen Waschanlagen bzw. auf -plätzen" zu reinigen, weil diese Einrichtungen über ein grundwasserschonendes Reinigungssystem verfügen.  (fi/wkp)

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