Das große Do-it-yourself-Wochenend-Gepritschel hat seit den 1960er und 1970er Jahren stark nachgelassen. Und das liegt nicht nur daran, dass sich möglicherweise Nachbarn oder Passanten daran stören könnten. Vielmehr hat zum Einen ein Umdenken in Sachen Umweltverschmutzung stattgefunden, andererseits gibt es längst auch klare rechtliche Vorgaben, die den lieb gewordenen "Traditionen" von einst deutlich entgegen stehen.
So ist beispielsweise das private Waschen von Fahrzeugen auf dem eigenen Grundstück meist nicht zulässig, weil stets die Gefahr besteht, das Grundwasser zu verunreinigen.
Das gilt vor allem für unbefestigten Grund wie Rasen, Kies oder Schotter, wie ADAC Jurist Klaus Heimgärtner konstatiert. Allerdings könne es "bei befestigtem Grund örtlich Ausnahmen geben, wenn ein vollständiges Abfließen des Waschwassers in die kommunale Kanalisation gewährleistet ist und dort eine Reinigung des Abwassers erfolgt. Die Bestimmungen für diese Ausnahmen erlassen die jeweiligen Kommunen".
Wie ist die Situation auf der Straße?
Auch für eine Fahrzeugwäsche auf öffentlichem Grund gibt es Vorgaben: Der nassen Autoreinigung steht meist die kommunale Satzung entgegen. In der Straßenverkehrsordnung ist laut ADAC-Mann Heimgärtner "außerdem das Verbot verankert, dass die Straße nicht beschmutzt oder benetzt werden darf, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann".
ADAC Tipp: Waschplätze nutzen
Da sich bei der Autowäsche nicht nur Reinigungsmittel, sondern auch gelöstes Öl und Ruß im Abwasser sammeln kann, empfiehlt der Münchner Autofahrer-Club, Autos und Krafträder "nur in hierfür zugelassenen Waschanlagen bzw. auf -plätzen" zu reinigen, weil diese Einrichtungen über ein grundwasserschonendes Reinigungssystem verfügen. (fi/wkp)