Gewitter haben 2021 mehr Schäden an Häusern und Hausrat angerichtet als ein Jahr zuvor. "Für 210.000 Blitz- und Überspannungsschäden haben die Versicherer rund 200 Millionen Euro geleistet", sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Schadensumme stieg im Vergleich zu 2020 um 20 Millionen Euro und die Anzahl der Schäden um 30.000.
Pro Schaden zahlen die Versicherer im Schnitt 960 Euro. "Der Schadendurchschnitt ist das dritte Jahr in Folge gesunken, liegt aber deutlich höher als in den Jahren vor 2018", so Asmussen. Der hohe Schadendurchschnitt sei auf technisch immer besser ausgestatteten Haushalt zurückzuführen: Typische Blitzschäden sind zerstörte Dachflächen, Türen oder Fenster sowie Überspannungsschäden, beispielsweise verschmorte Steckdosen, defekte Computer oder Telefonanlagen.
Blitzgefahr im Juni am höchsten
Nach Angaben von VdS und BLIDS – des Blitzinformationsdienstes von Siemens – wurden im letzten Jahr über 490.000 sogenannte Wolke-Erde-Blitze registriert. Über die Hälfte davon wurden im Juni gezählt. Man erinnere sich hier vor allem an die zweite Juni-Hälfte, als Gewitter insbesondere in Süddeutschland mit Starkregen und Überschwemmungen sowie massiven Hagelschlägen einhergingen. Im Februar 2021 dagegen war die Gefahr mit 43 Wolke-Erde-Blitzen am geringsten.
Regen möglicherweise als Extremniederschlag
Aktuell warnen die Meteorologen auch für diese Woche wieder vor schweren Gewittern und Unwettern bundesweit. Das heißt, dass auf die lange Trockenperiode, welche auch zu niedrigen Wasserständen auf vielen wichtigen Schifffahrtsrouten geführt haben, zwar die dringend erwarteten Regenfälle kommen sollen. Gleichzeitig wird aber befürchtet, dass die Niederschläge gleich wieder extrem ausfallen könnten.
Welche Versicherung bei Blitzschäden zahlt
Nach einem Blitzeinschlag übernimmt die Wohngebäudeversicherung Schäden am Dach, Mauerwerk oder Überspannungsschäden an fest eingebauten elektrischen Installationen wie Heizungssteuerungen. Versichert sind auch Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks. Schäden am beweglichen Eigentum in der Wohnung oder im Haus trägt die Hausratversicherung. Dazu zählen etwa Computer, Fernseher oder andere technische Geräte. (bs)