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Autovermieter-Kritik: Automatisierte Kontrollprozesse der Versicherer "einseitig und unzumutbar"

25.05.2012 14:30 Uhr
Autovermieter-Kritik: Automatisierte Kontrollprozesse der Versicherer "einseitig und unzumutbar"
Michael Brabec, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV)
© Foto: BAV e.V.

Vor dem Hintergrund des "Fairplay-Prozesses" warnt der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands (BAV) aktuell vor einer zunehmenden "Automatisierung" und "Auslagerung" von Vorgängen rund um die Schadenregulierung durch die Versicherer.

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"Die automatisierte Kontrolle von Dokumenten wie Rechnungen, Gutachten und Verträgen im Auftrag der Versicherer steht einer einvernehmlichen Schadenregulierung zunehmend im Wege." Dies sagte jetzt der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV), Michael Brabec, in einem Statement gegenüber AH-Schaden§manager im Rahmen der Berichterstattung zum sogenannten "Fairplay-Prozess". (Aktuelles zu diesem Thema lesen Sie ebenfalls in der heutigen Schaden§manager-Ausgabe). Mit immer besseren technischen Möglichkeiten würden die Kfz-Haftpflichtversicherer mehr und mehr dazu tendieren, die Vorgänge rund um die Schadenregulierung zu automatisieren, sie Dritten zu übertragen und damit Kosten zu senken.

Unnötige Kosten durch Abkehr von der fallbezogenen Schadenregulierung

Den inzwischen bei der Abrechnung üblichen Verweis auf Fraunhofer-Werte in Höhe Nutzungsausfallniveau sieht der BAV als einen Beleg dafür, dass sich die Schadenbearbeiter der Versicherer mit den Inhalten der Regulierungsakte nicht mehr ausreichend auseinander setzen. Die Folge seien unnötige Gerichtsverfahren, die die Vermieter in der Regel zwar gewinnen, aber gar nicht führen wollen. Für den Versicherer würden die Kosten am Ende höher als nötig ausfallen, während er gleichzeitig Verluste in der Kfz-Versicherung beklage.

Der Bundesverband der Autovermieter sieht darin eine Abkehr von der fallbezogenen Schadenregulierung, die für eine kompromissorientierte Handhabung und Vermeidung von Gerichtsverfahren zwingend sei. Viele Teilaspekte der Fahrzeugreparatur könnten seiner Ansicht nach nicht automatisiert kontrolliert werden.

Erfahrung des Sachbearbeiters und Griff zur Akte unersetzbar

Ebenso wenig könnten die Kontrollunternehmen ohne den Griff zur Akte und die Erfahrung eines Sachbearbeiters einschätzen, ob ein Geschädigter den Anspruch auf bestimmte Leistungen des Autovermieters hatte, die dieser in dessen Auftrag erbracht hat. "Da auch der aktuelle Stand der Rechtsprechung häufig nicht die Grundlage der Prüfergebnisse ist, werden sich Geschädigte, deren Anwälte, Sachverständige und Autovermieter in absehbarer Zukunft weiterhin elektronischen Prozessen verweigern", unterstreicht Brabec. Der Verband werde seinen Mitgliedern weiterhin diesbezügliche Warnungen aussprechen und keine elektronischen Verbindungen zu Versicherungsunternehmen oder dem GDV empfehlen. (lk)

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