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DVR-Forderung: "Deutliche Konsequenzen für Gefährder im Straßenverkehr"

27.01.2025 14:05 Uhr | Lesezeit: 6 min
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DVR-Geschäftsführer Stefan Grieger erwartet vom Deutschen Verkehrsgerichtstag klare Signale zur weiteren Verbesserung der Verkehrssicherheit und letztlich der Prävention von tödlichen Verkehrsunfällen.
© Foto: DVR, Daniela Stanek

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e. V. (DVR) erwartet vom 63. Verkehrsgerichtstag in Goslar klare Signale. Kernforderung: "Wer Leib und Leben anderer gefährdet, muss deutliche Konsequenzen spüren."

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Beim 63. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar werden sich ab Mittwoch wieder fünf Arbeitskreise mit rechtlichen Entwicklungen befassen, welche die Verkehrssicherheit direkt betreffen. Der DVR informierte mit einer Extra-Ausgabe seines  "DVR Blickpunkt" vorab über die einzelnen Themen, die nachfolgend nochmals zusammengefasst sind.

Cannabis – "Wer fährt, kifft nicht"

Nach der Teillegalisierung von Cannabis stehen die verkehrsrechtlichen Vorschriften direkt auf dem Prüfstand. Dazu DVR-Hauptgeschäftsführer Stefan Grieger: "Wichtig ist es, die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit von Beginn an genauestens im Blick zu behalten und beim Verkehrsrecht nötigenfalls nachzuschärfen. Das Recht muss beitragen, den zentralen Grundsatz umzusetzen: Wer fährt, kifft nicht. Hier gilt es effektiv zu verhindern, dass bekifft Fahrende keine anderen Menschen töten oder verletzen." Um insbesondere junge Menschen zu überzeugen, nach dem Cannabiskonsum keine Fahrzeuge mehr zu führen, hat der DVR mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung im letzten Jahr eine Kampagne gestartet: https://www.high-laesst-fahren.de/

"Todsünden weiterhin konsequent bestrafen!"

Auf dem Prüfstand stehen in Goslar auch die seit Jahrzehnten unveränderten Vorschriften zu den sogenannten "Todsünden" im Verkehrsrecht, die grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten unter Strafe stellen. Hier wird diskutiert, ob sich die Qualifikation von Verhaltensweisen als "grob verkehrswidrig" in der Praxis bewährt und ob der Katalog der Verkehrsverstöße (darunter Missachtung der Vorfahrt oder falsches Überholen) noch zeitgemäß ist. Dazu Stefan Grieger: "Die sogenannten Todsünden sind ein zentraler Baustein des Verkehrsrechts, um besonders große Gefährdungen von Leib und Leben mit dem scharfen Schwert des Strafrechts ahnden zu können. Das ist unverzichtbar, denn konsequente Strafen dienen der Abschreckung und damit letztlich der Prävention von tödlichen Verkehrsunfällen. Besonders interessiert mich, ob sich die Forderung nach einer Aufnahme besonders krasser Fälle von Ablenkung durchsetzt. Denn wir haben bislang keine ausreichende Antwort darauf, dass einige Verkehrsteilnehmende während der Fahrt Videos gucken oder auf Social Media unterwegs sind und damit ganz konkret Menschenleben aufs Spiel setzen."

Fahrtüchtigkeitstests und MPU-Vorbereitungen

Diskutiert wird auch, ob durch standardisierte Fahrtüchtigkeitstests der Polizeien effektiver und mit mehr Rechtssicherheit dafür gesorgt werden kann, diejenigen aus dem Verkehr zu ziehen, die sich und andere gefährden. Das betrifft vor allem den Konsum von Alkohol und anderen Drogen. In solchen standardisierten Tests sieht der DVR ein großes Potenzial, appelliert aber vor allem an die Innenminister, mehr Personal für die polizeiliche Verkehrsüberwachung bereitzustellen: "Wer betrunken oder bekifft fährt, darf sich nicht in Sicherheit wiegen, ungestraft davon zu kommen. Das schaffen wir nur mit erheblich mehr Polizeikontrollen", so Grieger.

"Weg mit unseriösen MPU-Vorbereitungskursen!"

Wer bereits auffällig geworden ist, muss in vielen Fällen eine medizinisch-psychologisch Untersuchung (MPU) absolvieren, um mit einem Gutachten seine Fahreignung nachzuweisen. Dazu werden auf dem Markt teils völlig unseriöse Vorbereitungskurse angeboten. Hier gilt es, qualitätssichernde Maßnahmen (Anerkennung, Gütesiegel etc.) für den Bereich der MPU-Vorbereitung einzuführen.

"Fußgänger sind vollwertige Verkehrsteilnehmer"

Unter der provokanten Überschrift "Opfer oder Täter" wird in Goslar über die Sicherheit und rechtliche Stellung des Fußverkehrs diskutiert. Dazu stellt Grieger klar: "Wer zu Fuß geht, ist weder Opfer noch Täter, sondern vollwertige Verkehrsteilnehmerin oder vollwertiger Verkehrsteilnehmer. Das muss auch im Verkehrsrecht deutlich werden. Sicherheit und Leichtigkeit des Fußverkehrs brauchen einen höheren Stellenwert. Die aktuellen Novellierungen von Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrs-Ordnung samt zugehöriger Verwaltungsvorschrift weisen in die richtige Richtung. Nun liegt es vor allem an den Kommunen, für durchgängig sichere Fußverkehrsverbindungen zu sorgen."

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