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ADAC Stiftung: "Leitstellen sollen Ersthelfer telefonisch bei Reanimation instruieren"

18.10.2021 04:58 Uhr | Lesezeit: 2 min
ADAC Stiftung: "Leitstellen sollen Ersthelfer telefonisch bei Reanimation instruieren"
Die telefonisch von der Rettungsleitstelle unterstützte Reanimation von Patienten mit Herz-Kreislauf-Stillstand durch einen Ersthelfer kann aktiv Leben retten, ist die ADAC Stiftung überzeugt.
© Foto: ADAC Stiftung

Wenn Rettungsleitstellen bereits den Ersthelfer eines Herzinfarkt-Patienten telefonisch zur Wiederbelebung anleiten könnten, bevor der Notarzt vor Ort ist, könnten viele Todesfälle vermieden werden. Die ADAC Stiftung setzt sich deshalb für eine bundesweite Pflicht zur Umsetzung von Telefonreanimation in Leitstellen ein.

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70.000 Menschen in Deutschland erleiden jedes Jahr einen Herz-Kreislauf-Stillstand – derzeit überlebt nur jeder zehnte Betroffene. Da es in solch lebensbedrohlichen Situationen sprichwörtlich auf jede Sekunde ankommt, setzt sich die ADAC Stiftung dafür ein, eine bundesweite Pflicht zur Umsetzung der Telefonreanimation in Leitstellen zu etablieren. Denn je schneller Hilfe geleistet werden könne, desto größer seien die Überlebenschancen.

Überlebenschance dreimal höher

Die sogenannte Telefonreanimation, bei der Anrufer, die einen Notruf wegen Verdacht auf einen Herz-Kreislauf-Stillstand absetzen, Schritt für Schritt zur Wiederbelebung der betroffenen Person angeleitet werden, könne entsprechend zur Lebensrettung einen wichtigen Beitrag leisten. Sie gilt als eine der effektivsten Maßnahmen, da auch eine von medizinischen Laien durchgeführte Herzdruckmassage das Gehirn i.d.R. weiter mit Sauerstoff versorgt und die Überlebenschancen so um das Dreifache erhöht.

Studienergebnisse zeigen Verbesserungsbedarf

Eine von der ADAC Stiftung durchgeführte Studie, an der 166 von 249 Rettungsleitstellen teilgenommen haben, hat ergeben, dass die Telefonreanimation theoretisch in allen Rettungsleitstellen durchgeführt werden kann. Eine ausreichende Umsetzungsquote (>80 Prozent) erreichten allerdings weniger als die Hälfte der teilnehmenden Leitstellen.

Als größten Hinderungsgrund gaben 47 Prozent der Leitstellen das parallel abzuarbeitende Notrufaufkommen an. Auch die inhaltliche Ausgestaltung ist uneinheitlich, jedoch befürworten 78 Prozentder befragten Leitstellen eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung der Telefonreanimation.

Die Studie wurde gemeinsam mit der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin der Uniklinik Köln, dem Deutschen Rat für Wiederbelebung e.V. (GRC) sowie mit Unterstützung des Fachverbandes Leitstellen e.V. durchgeführt. (bs)

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