In der Regel können Pkw-Halter ihre bestehende Versicherung bis zum Ende des Jahres kündigen – Stichtag: 30. November. Wer als ADAC Mitglied jetzt allerdings zur ADAC Autoversicherung wechselt, erhält bei einer Mitgliedschaftsdauer ab zehn Jahren einen Rabatt von 10 Prozent. Besteht die Mitgliedschaft noch nicht so lange, wird ab sofort ein Rabatt von fünf Prozent gewährt.
Beim Wechsel der Kfz-Versicherung ist es generell wichtig, die Bedingungen der bisherigen und der neuen Versicherung zu kennen und diese im Detail zu vergleichen. Oft zeigt sich dabei: Der günstigere Tarif ist nicht unbedingt eine Alternative zur bestehenden Versicherung. Einige Tipps sollten wechselwillige Autofahrer laut ADAC aber beachten.
Wichtige Bestandteile einer Kfz-Versicherung
Die Deckungssumme sollte bei 100 Millionen Euro liegen. Ein Rabattschutz, sofern er mit angeboten wird, schützt in der Regel bei einem Schaden pro Kalenderjahr vor einer Rückstufung, der Tarifbeitrag steigt dabei nicht mit. Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkasko sollte in Komforttarifen bei Totalschaden bis zu 24 Monate und bei Diebstahl mindestens zwölf Monate gelten.
"Verzicht des Einwandes der groben Fahrlässigkeit": Das heißt konkret, dass volle Leistungsübernahme gegeben ist, auch wenn der Fahrer z.B. durch Kinder abgelenkt war, als er den Unfall verursachte. Ausgenommen sind hierbei meist grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl (z.B. Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss. Schäden, die mit einem Mietwagen im Ausland verursacht werden, sollten in einer guten Police ebenfalls mitversichert sein.
Beim Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung sollte man u.a. wissen, dass sich der Wechsel von der Voll- in die Teilkasko nicht immer auch lohnt. Denn die Prämienhöhe der Vollkasko ist abhängig vom Schadenfreiheitsrabatt. In der Teilkasko gibt es diesen Rabatt nicht. Sonder-Rabatte und -Einstufungen gehen in der Regel nicht auf den neuen Versicherer über, weshalb man auch hier vorher prüfen sollte, ob man über Sonderkonditionen oder besondere Einstufungen verfügte.
Sparen kann man außerdem bei einer jährlichen Prämien- statt einer Teilzahlung. Rabatte sind auch bei mehreren Fahrzeugen unter einem Familiendach möglich.
Wie kündigt man richtig?
Zunächst einmal ist es ratsam, den Kündigungszeitraum in den Versicherungsunterlagen zu überprüfen. Danach sollte man sich einen passenden, neuen Tarif suchen, den Antrag anfordern, danach den Vertrag abschließen, aber trotzdem auch auf eine Bestätigung des Versicherers warten: Denn bei der Teil- und Vollkasko dürfen Versicherer Verträge ablehnen. Den bisherigen Vertrag kann man danach fristgerecht kündigen.
Sonderkündigungsrecht
Ab Erhalt einer Beitragserhöhung haben Autofahrer einen Monat zusätzlich Zeit, um sich einen anderen Anbieter zu suchen – also auch nach dem Stichtag 30. November. Im Internet gibt es seit 15. Oktober unter adac.de/autoversicherung die Möglichkeit, einen Tarifcheck zu machen. Infos zu den Leistungen gibt es auch in jeder ADAC Geschäftsstelle und unter der Telefonnummer 0 800 5 12 10 16. Die ADAC Autoversicherung AG ist ein Joint Venture der ADAC Versicherung AG und der Zurich Gruppe Deutschland. (wkp)