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Ridesharing und deutsche Ordnungspolitik: Gleiches Recht für alle

21.06.2019 05:38 Uhr
In Deutschland zählt die VW-Tochter Moia zu den bekanntesten Fahrdienstanbietern.
© Foto: picture alliance/Christian Charisius/dpa

Der VDA sorgt sich um die Verwirklichung neuer, digitaler Ideen für den städtischen Verkehr und hat dabei ein veraltetes Gesetz als Bremse ausgemacht. Er fordert von Staat und Gesetzgeber eine Neufassung.

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Von Peter Maahn/SP-X

Eigentlich eine tolle Idee. Wenn mehrere Menschen zur gleichen Zeit zum nahezu gleichen Ziel wollen, könnten sie sich ein Auto teilen, das ähnlich wie ein Taxi von einem angestellten Fahrer gelenkt wird. Gleich mehrere Start-ups haben bereits Smartphone-Apps entwickelt, die solche Touren organisieren und Kunden dann in speziellen Fahrzeugen in die City bringen. Solche Sammeltaxis sind vor allem für die Außenbezirke der Städte interessant, in denen Busse und Bahnen nur ein dünnes Netz anbieten und Einzelfahrten im Taxi zu teuer sind. Der Vorteil: Wenn drei Fahrgäste mitfahren, sind nicht drei Autos unterwegs, sondern eben nur eines. Sind es 1.000 Kunden, wird die Innenstadt von 2.000 Privat-Pkw entlastet. "Ridesharing" (Fahrten-Teilung) nennt sich das Konzept.

Natürlich muss das alles in Deutschland ordentlich staatlich geregelt sein. Denn hier greift das "Personenbeförderungsgesetz" (PBefG) aus dem Jahr 1934, das inzwischen zwar oft verändert oder ergänzt wurde, aber die neuen Internet-Techniken immer noch ausklammert. "Das Gesetz orientiert sich an der alten, analogen Verkehrswelt und ist noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen", sagte VDA-Geschäftsführer Kurt-Christian Scheel jetzt in Berlin. "Deshalb sind Ridesharing-Angebote derzeit nur begrenzt möglich. Die Politik muss jetzt schnell handeln".

Nach dem Willen des Herstellerverbands soll das PBefG um den Begriff "Gebündelter Bedarfsverkehr" ergänzt werden, der wie ein regulärer Linienverkehr behandelt wird. Scheel: "Entgegen den gegenwärtigen Bestimmungen des Gesetzes sollten die Kunden Ausgangs- und Endpunkt ihrer Fahrt selbst bestimmen dürfen und nicht an feste bauliche Haltepunkte gebunden sein müssen."

In Hamburg erlaubt, in Berlin nicht

Beispiel "Moia", ein junges Unternehmen, das zum VW-Konzern gehört. Nach Hannover ist es jetzt auch in Hamburg unterwegs, bietet seit April in der Hansestadt ein Netz mit 10.000 Haltepunkten und verfügt über 100 elektrische Kleinbusse auf Basis des Crafter. Innen komfortabel ausgestattet, will das Start-up eine Alternative zum Privatwagen sein. In Hamburg gilt eine Ausnahmeregelung für vier Jahre. Berlin dagegen sperrt sich gegen die private Konkurrenz, setzt vielmehr auf ein ähnliches Konzept, das aber von der staatlichen Verkehrsgesellschaft BVG angeboten wird. Hier sind Mercedes V-Klassen unterwegs, einige davon elektrisch.

Der VDA sieht auch in diesem Bespiel eine Benachteiligung privater Anbieter und fordert von der Politik deshalb faire Wettbewerbsbedingungen gegenüber dem klassischen öffentlichen Personennahverkehr und den Taxi-Unternehmen. Neben der Gesetzesänderung sollte der Staat seine eigenen Unternehmen dazu ermuntern, mit den neuen Anbietern zusammenzuarbeiten. Gemeinsames Ziel sollte sein, die überfüllten Innenstädte vom Privatauto zu entlasten und den Menschen verschiedene Möglichkeiten zu eröffnen, ihr Ziel zu erreichen.

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KOMMENTARE


Fahrvergnüger

24.06.2019 - 09:37 Uhr

Problem ist nicht die x-te Ergänzung des PBefG um "digitale Themen" sondern eine lang überfällige, grundlegende Neufassung dieses Textes noch fast aus Kaiserzeiten. Dann könnten die bestehenden Taxi-Unternehmen endlich auch besser in den Wettbewerb mit neuen Anbietern wie Uber oder Moia einsteigen - wenn sie es denn wollen. Aktuell sieht es für mich allerdings eher danach aus, als ob die alteingesessenen Taxler sich eben hinter dem Bürokratiemonster PBefG verstecken, um ja nicht in den freien Wettbewerb treten zu müssen.


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