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VW-Gesetz: IG Metall nimmt Porsche in die Pflicht

18.01.2008 14:04 Uhr
VW-Gesetz: IG Metall nimmt Porsche in die Pflicht
IG Metall-Bezirksleiter Hartmut Meine hat Porsche aufgefordert, das neue VW-Gesetz mitzutragen.
© Foto: David Hecker/ddp

Die IG Metall hat VW-Großaktionär Porsche aufgefordert, das geplante neue VW-Gesetz zu unterstützen. "Wir erwarten, dass alle mitziehen", sagte der niedersächsische IG Metall-Bezirksleiter Hartmut Meine am Freitag.

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Die IG Metall hat VW-Großaktionär Porsche aufgefordert, das geplante neue VW-Gesetz zu unterstützen. "Wir erwarten, dass alle mitziehen", sagte der niedersächsische IG Metall-Bezirksleiter Hartmut Meine am Freitag in Hannover. Porsche-Chef Wendelin Wiedeking müsse einsehen, dass es in Deutschland demokratische Institutionen gebe wie den Bundestag, der solche Gesetze mache. Aus Porsche-Kreisen war verlautet, der Sportwagenbauer halte ein neues VW-Gesetz für "vollkommen unnötig und überflüssig". Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch künftig im VW-Gesetz besondere Rechte der Arbeitnehmer verankern. Meine sagte, die geplante Neuregelung des VW-Gesetzes sei ein Erfolg für die Beschäftigten und ein langfristig angelegter Schutz für die Sicherung von Standorten und Arbeitsplätzen. In Porsche-Kreisen wurde am Donnerstag an einen Brief von Wiedeking an die VW-Mitarbeiter vom vergangenen November erinnert, in dem es heißt: "Porsche steht für Arbeitsplatzsicherung, Standortsicherung und Gehaltssicherung". Zudem stehe Volkswagen weltweit in einem harten Konkurrenzkampf und messe sich überdies am weltweit erfolgreichsten Autobauer Toyota. Die Pläne von Zypries für das neue VW-Gesetz sehen vor, dass bei Volkswagen der Bau oder die Verlagerung von Werken unverändert nicht gegen den Willen der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat beschlossen werden können. Die Sperrminorität in der VW-Hauptversammlung soll unverändert bei 20 Prozent liegen. Es bleibe dabei, dass "bedeutsame Entscheidungen in der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 80 Prozent plus einer Aktie getroffen werden müssen", geht aus den Eckpunkten für das neue VW-Gesetz hervor. Das Land Niedersachsen hält knapp über 20 Prozent an VW. Der Europäische Gerichtshof hatte im Oktober vergangenen Jahres zentrale Teile des alten VW-Gesetzes für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt. Gekippt wurde vor allem die Vorschrift, dass ein VW-Aktionär in der Hauptversammlung höchstens 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann, auch wenn er mehr Anteile hat. Porsche besitzt derzeit knapp 31 Prozent der VW-Aktien. (dpa)

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