Während sich beispielsweise in Frankfurt Widerstand gegen das angekündigte Fahrverbot regt, will Mainz das Urteil für seine Stadt nicht anfechten. "Gemäß dem Urteil des Verwaltungsgerichts wird der Luftreinhalteplan der Landeshauptstadt Mainz daher angepasst", erklärte die die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt.
Der neue Luftreinhalteplan muss nach dem Ende Oktober gefällten Urteil des Gerichts spätestens vom 1. April 2019 an gelten. "Dabei hat die Beklagte auch ein Konzept für Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge aufzunehmen", hatten die Richter bestimmt. Sollte der Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft in den ersten sechs Monaten des Jahres 2019 nicht erreicht werden, muss die Stadt demnach spätestens vom 1. September 2019 an Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge umsetzen.
Die Kommune teilte indes mit, auf Verbote könne bei nur geringfügiger Überschreitung des Grenzwerts gegebenenfalls verzichtet werden, wenn die Stadt "ebenso effektive, schnellstmöglich wirkende andere Maßnahmen im genannten Zeitrahmen zum Einsatz bringt". Ein Entwurf des neuen Luftreinhalteplans soll am kommenden Dienstag, 11. Dezember, im Umweltausschuss vorgestellt und dann am 18. Dezember in der Stadtratssitzung beschlossen werden. (dpa)