Der Bundesrat hat die Verkehrsreform der Regierungskoalition gestoppt. Ein vom Bundestag beschlossenes zustimmungspflichtiges Gesetz verfehlte am Freitag in der Länderkammer die erforderliche Mehrheit. Die Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht sollten den Städten und Gemeinden mehr Spielraum etwa für die Einrichtung von Busspuren und Tempo-30-Zonen geben.
"Ich bedauere sehr, dass die Länder der Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes im Bundesrat nicht zugestimmt haben", sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. "Wir wollten den Kommunen mehr Handlungsspielraum vor Ort geben. Offensichtlich ist das seitens der Länder aber nicht gewünscht."
Das Gesetz sah vor, dass grundsätzlich neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden sollen. Da das Gesetz keine Mehrheit bekam, setzte der Bundesrat eine darauf basierende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) von der Tagesordnung ab.
Vorgesehen war darin zum Beispiel, dass Behörden vor Ort "Sonderfahrspuren" zur Erprobung klimafreundlicher Mobilität einrichten können – etwa für E-Autos, Wasserstoff-Fahrzeuge oder Wagen, in denen mehrere Insassen sitzen. Mehr Flexibilität sollte es auch bei Bewohnerparkzonen, Busspuren oder Radwegen geben. Tempo 30 sollte leichter anzuordnen sein, etwa auf Straßenabschnitten an Spielplätzen und Schulwegen sowie in Lücken zwischen zwei Tempo-30-Zonen, damit der Verkehr leichter fließt.
ZDK-Präsident Arne Joswig begrüßte die Entscheidung des Bundesrats: "Handwerk und Gewerbe wären sonst mit dieser Novelle mehr und mehr aus der Stadt verdrängt worden. Den Mitarbeitenden fehlen bereits heute ausreichende Stellplätze, und die Anfahrtswege werden immer länger. Das ist kostbare Zeit, die für Kundinnen und Kunden fehlt", sagte der oberste Vertreter des Deutschen Kfz-Gewerbes.
"Betriebe und Pendler nicht diskriminieren"
Nach Ansicht von Joswig dürfe es nicht zu einer schlichten Ausweitung von mehr Anwohnerparkplätzen kommen, ohne das innerstädtische Gewerbe zum Beispiel durch tageszeitabhängige Parkausweise gleichberechtigt beim Parkraum zu berücksichtigen. "Ein Miteinander in den Ballungsräumen kann nur funktionieren, wenn Betriebe und Pendler nicht diskriminiert werden", erklärte er. Aufgrund unzureichender Angebote des ÖPNVs sowie fehlender Umsteigehubs an der Peripherie seien Berufspendler auf das Automobil angewiesen.
Als positiv wertet der ZDK die Einführung eines Verkehrszeichens für Ladeflächen. Dies sei ein richtiger Ansatz, um es den Handwerkern und den Gewerbetreibenden zu ermöglichen, ihrer Arbeit auch in Ballungsgebieten nachzukommen, hieß es.