Die Deutsche Umwelthilfe hat ihren Antrag auf Zwangsvollstreckung des Diesel-Urteils zurückgezogen. Das sagte eine Sprecherin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts am Donnerstag auf Anfrage und bestätigte damit eine Mitteilung der Umwelthilfe. Als Reaktion auf Aussagen von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte die DUH die Zwangsvollstreckung beantragt. Laschet hatte erklärt, er halte Dieselfahrverbote in NRW für unverhältnismäßig.
Inzwischen habe das NRW-Umweltministerium erklärt, sich rechtskonform zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu verhalten. Außerdem habe die Düsseldorfer Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher erklärt, keine entsprechende Weisung der Landesregierung erhalten zu haben.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte Diesel-Fahrverbote in Ausnahmefällen erlaubt, aber gleichzeitig auf die Verhältnismäßigkeit möglicher Maßnahmen gepocht. Umstritten ist, ob sich daraus Fahrverbote für das stark belastete Düsseldorf ableiten lassen. (dpa)