Mit einer versteckten Minikamera in der FFP2-Maske versuchen Fahrschüler, bei der theoretischen Führerscheinprüfung zu betrügen. Im Jahr 2021 sei man 134 Prüflingen in Rheinland-Pfalz dabei auf die Schliche gekommen, berichtete der TÜV Rheinland. Wie viele möglicherweise mit dieser Masche durchgekommen sind, sei schwer einzuschätzen.
Betrugsfälle nehmen zu
Allerdings nehmen solche Betrugsfälle bei den theoretischen Führerscheinprüfungen zu, wie ein Sprecher des TÜV Rheinland sagte. Im Jahr 2020 erwischte man 96 Prüflinge in ganz Rheinland-Pfalz beim Betrugsversuch durch die Maske. Der Trick sei mittlerweile ein bundesweites Phänomen. Zuvor hatte der SWR über das Thema berichtet.
Die Betrüger nähen dafür kleine Kameras in die FFP2-Maske, die die Prüflinge tragen, hieß es. Durch ein kleines Loch filme die Kamera dann die Fragen und Antworten während der Prüfung. Diese sollen so an einen Komplizen übertragen werden, der da dann ein Signal gebe, wenn der Prüfling mit der Maus über die richtige Antwort fährt. Das erfolge durch Vibrieren des Handys oder eines versteckten Summers am Körper. "Da ist eine kriminelle Bande am Werk, die diese Technik verkauft", sagte der Sprecher.
Um die Betrüger aufzuspüren, nutze man unter anderem Detektoren, die die verbotene Technik erkennen sollen. Der TÜV sensibilisiere auch die Prüfer dafür, auf auffälliges Verhalten der Fahrschüler während der Prüfung zu achten.
"Früher war es die Knopfkamera, jetzt ist es die FFP2-Maske"
Die Betrugsmasche mit einer Kamera bei der Führerscheinprüfung ist nicht neu. "Früher war es die Knopfkamera, jetzt ist es die FFP2-Maske. Was kommt als Nächstes?", so der TÜV-Sprecher. "Wenn die Fahrschüler damit durchkommen, bewegen sie Autos auf den Straßen, obwohl sie dafür nicht geeignet sind."
Wer dabei erwischt wird, darf die Theorieprüfung nach Angaben des Sprechers erst nach sechs Wochen wiederholen. Nach einer Änderung in der Fahrerlaubnis-Verordnung sollen Betrüger künftig sogar für neun Monate gesperrt bleiben. Der Bundesrat hatte einer Verordnung der Bundesministerien für Verkehr sowie Inneres vor kurzem zugestimmt.
"Wir begrüßen, dass eine mögliche Sperrfrist von neun Monaten nun in der Verordnung ausdrücklich erwähnt wird", sagte TÜV-Referent Marc-Philipp Waschke. "Wir müssen außerdem von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. Jetzt kommt es darauf an, dass die Fahrerlaubnisbehörden rigoros den Spielraum ausnutzen und die Schwere der Täuschungshandlung bei der Verhängung einer Sperrfrist berücksichtigen."