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Vom Führerschein bis zur CO2-Steuer: Veränderungen für Autofahrer im neuen Jahr

17.01.2022 08:56 Uhr | Lesezeit: 5 min
Vom Führerschein bis zur CO2-Steuer: Veränderungen für Autofahrer im neuen Jahr
Auch 2022 bringt wieder einige Neuerungen für die Autofahrer mit sich, an die sich viele erst noch gewöhnen müssen.
© Foto: Zeichnung: Goslar Institut

In 2022 müssen sich Autofahrer auf einige Neuerungen einstellen. Denn mit Beginn des neuen Jahres traten für sie und andere Verkehrsteilnehmer neue Regeln und Vorschriften in Kraft.

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Besonders zu beachten ist 2022 auch dabei der neue Bußgeld-Katalog, der bereits seit dem 9. November 2021 gilt. Er sieht zum Teil erhebliche Verschärfungen der Strafen für Temposünder und Falschparker vor. Und wer die Vorgaben zur Bildung einer Rettungsgasse missachtet, muss nun mit einem Fahrverbot rechnen. Mit Jahresbeginn gibt es zudem Veränderungen unter anderem bei den Versicherungs-Typklassen, bei den Farben der TÜV-Plaketten, bei den gültigen Führerscheinen und bei der Maskenpflicht in Fahrzeugen.

Doch der Reihe nach. Ab dem neuen Jahr müssen Kraftfahrer endgültig Abschied nehmen von ihrem "Lappen". Sprich, die alten Führerscheine verlieren ihre Gültigkeit. Denn sie sind nicht fälschungssicher. Außerdem ist auf den alten Fotos von vor meist 40 und mehr Jahren in der alten grauen Fahrerlaubnis kaum noch jemand wirklich wiederzuerkennen. Deshalb müssen alle Inhaber alter Führerscheine diese bis 2033 schrittweise gegen die fälschungssichereren Scheckkarten-Exemplare umtauschen. Dabei ist bis zum Ausstellungsdatum 31. Dezember 1998 das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers entscheidend, danach ausschließlich das Ausstellungsjahr.

Typklassen und HU

Alle Jahre wieder ändern sich ebenfalls die Typklasseneinstufungen für die Kfz-Versicherung und die Farben der sogenannten HU-Plaketten. Letztere geben Auskunft darüber, wann die nächste Hauptuntersuchung (HU) ansteht. 2022 müssen alle Kraftfahrzeuge mit einer braunen Plakette auf dem Kennzeichen zur HU. Wird diese mit Erfolg absolviert, gibt es eine grüne Plakette. Sie besagt, dass das betreffende Fahrzeug im Jahr 2024 wieder vorgeführt werden muss. Neue Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssen erst nach drei Jahren wieder zur HU und haben deshalb in diesem Jahr eine orangefarbene Plakette.

Viele Kraftfahrer betrifft auch die alljährliche Änderung der Typklassen bei der Kfz-Versicherung. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dazu mitteilt, soll die Aktualisierung der Typklassenstatistik diesmal für rund elf Millionen Autofahrer ein Thema sein. Demnach sollen rund 4,3 Millionen Autofahrer in der Haftpflichtversicherung von besseren Typklassen profitieren. Für über 7 Millionen gelten künftig höhere Einstufungen, erklärt der Hauptgeschäftsführer des GDV, Jörg Asmussen. Hingegen soll es laut GDV für fast drei Viertel bzw. rund 30,3 Millionen Autofahrer bei der Typklasse des Vorjahres bleiben.

Und auch bei den Veränderungen seien große Sprünge die Ausnahme, betont Asmussen. Nur für wenige Modelle gehe es um mehr als eine Klasse nach oben oder nach unten. Um Kfz-Versicherern eine risikogerechte Kalkulation ihrer Beiträge zu erleichtern, werten die Statistiker des GDV einmal jährlich die Schadenbilanzen aller in Deutschland zugelassenen Automodelle aus.

Die aktuelle Typklassenstatistik des Verbands umfasst dabei fast 32.000 verschiedene Modelle und deren Schadenbilanzen der Jahre 2018 bis 2020. Die Logik der unverbindlichen GDV-Typklassenstatistik erklärt der GDV-Hauptgeschäftsführer so: "Werden mit einem Automodell im Durchschnitt pro Fahrzeug vergleichsweise wenige Schäden und geringe Schadenkosten verursacht, erhält es eine niedrige Typklasse, bei vielen Schäden und hohen Versicherungsleistungen eine hohe."

Schutzmasken werden Pflicht

Es wäre schon erstaunlich, würde sich die Corona-Pandemie nicht auch auf einen Bereich auswirken, der so viele Menschen betrifft: den Individualverkehr. So soll das Bundesverkehrsministerium (BMDV) planen, das Mitführen von zwei Corona-Schutzmasken im Auto vorzuschreiben. Medienberichten zufolge ist dies im Zuge der kommenden Novelle der Straßenverkehrsordnung beabsichtigt. Dann soll der Kfz-Verbandskasten zwei Gesichtsmasken enthalten müssen. Mit dieser Vorgabe folgt das BMDV eigenen Angaben zufolge den Empfehlungen von Fachleuten. Die Masken sollen demnach Menschen schützen, die speziell bei Erste-Hilfe-Maßnahmen als Helfer anderen Personen sehr nahe kommen.

Änderungen bei der E-Auto-Förderung

Von Januar 2022 an gelten ferner andere Voraussetzungen für die Förderung von neuen Elektro-Autos bzw. sogenannten Plug-in-Hybriden. Die neue Bundesregierung will nämlich die Förderung der Elektromobilität neu ausrichten. Dazu sieht der Koalitionsvertrag vor, dass die Innovationsprämie für Plug-in-Hybride künftig von der elektrischen Mindestreichweite abhängen soll. Konkret müssen Hybrid-Fahrzeuge ab Jahresanfang eine elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometern aufweisen, um förderfähig zu sein. Bislang galten als Voraussetzung hierfür eine Reichweite von 40 Kilometern und ein maximaler CO2-Ausstoß von 50 Gramm pro Kilometer. Laut aktuellem Stand soll es die Förderprämie für E-Autos noch bis Ende 2022 geben.

Den Geldbeutel der Autofahrer trifft seit dem 1. Januar 2022 auch die nächste Stufe der CO2-Bepreisung. Sie hat den Kraftstoff neuerlich genauso verteuert wie die Preise für Heizöl in den Eigenheimen der Autofahrer. (fi)

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