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Dieselfahrzeuge: Filternachrüstung wird wieder gefördert

14.11.2011 11:36 Uhr
Dieselfahrzeuge: Filternachrüstung wird wieder gefördert
Ab dem kommenden Jahr gibt es für die Nachrüstung von Diesel-Pkw und Kleintransportern mit Rußfiltern 330 Euro vom Staat.
© Foto: Patrik Stollarz/ddp

Ab dem kommenden Jahr gibt es für den nachträglichen Einbau der Abgasreiniger in Diesel-Pkw und Kleintransporter einen Barzuschuss von 330 Euro. Die Subvention endet definitiv an Silvester 2013.

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Gute Nachricht für Besitzer älterer Dieselfahrzeuge – und Werkstätten: Der Staat nimmt sein Förderprogramm für den nachträglichen Einbau von Rußpartikelfiltern in Diesel-Pkw und -Kleintransportern (bis 3,5 Tonnen) zum 1. Januar 2012 wieder auf. Darauf verständigte sich Ende vergangener Woche der Haushaltsausschuss des Bundestages. Der Bund werde hierfür in den Jahren 2012 und 2013 jeweils 30 Millionen Euro zur Verfügung stellen, teilte der Thüringer CDU-Umweltpolitiker Christian Hirte auf seiner Internetseite mit. Der ADAC begrüßte die Entscheidung.

Im Rahmen der neuen Förderung wird die Filternachrüstung mit 330 Euro direkt bezuschusst. Hirte: "Allerdings wird der Barzuschuss im Jahr 2013 auf 260 Euro abgesenkt, und das Programm zum 31. Dezember 2013 beendet." Darüber hinaus werde es keine weitere finanzielle Unterstützung mehr geben. Hirte forderte deshalb Fahrer von "Dieselstinkern" dazu auf, im kommenden Jahr die "Gelegenheit beim Schopfe zu packen und sich die 330 Euro zu sichern."

Der ADAC lobte den Beschluss als wichtigen Impuls für den Umweltschutz. Kritik gab es aber für die Stichtagsregelung. Es sei bedauerlich, dass Dieselfahrer, die ihr Fahrzeug in diesem Jahr nachgerüstet haben, leer ausgehen – wie bereits bei dem Anfang 2011 ausgelaufenen Subventionsprogramm.

Mittelstand soll profitieren

Mit Kosten zwischen 600 und 700 Euro ist die Nachrüstung in der Regel zwar teurer als der steuerliche Nachlass, aber ohne Partikelfilter dürfen zahlreiche Dieselfahrzeuge in Innenstädten mit Umweltzonen nicht mehr bewegt werden. Von dem Programm sollen deshalb auch Handwerksbetriebe und Gewerbetreibende profitieren, die mit ihren Wagen auch in Umweltzonen ihr Einkommen verdienen müssen.

Die vorherige Regelung galt bis zum 31. Dezember 2010, Anträge konnten bis 15. Februar dieses Jahres beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Gestellt wurden 138.000 Anträge, möglich gewesen wären aber 160.000 Nachrüstungen. Der Bonus wurde wahlweise in bar ausgezahlt oder mit der Kfz-Steuer verrechnet. Details über den Ablauf des neuen Antragsverfahrens lagen zunächst nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass die Förderrichtlinie für 2010 als Vorlage dienen wird. (rp)

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