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Neue Vorschriften: Ladesäulenbetreiber vor akuten Problemen

21.02.2019 09:34 Uhr
Neue Vorschriften: Ladesäulenbetreiber vor akuten Problemen
Betroffen von den neuen Regeln sind die Schnellladesäulen von Ionity.
© Foto: picture alliance / Ferdinand Ostrop / AP Photo

Ab 1. April müssen dem neuen Eichrecht entsprechende Messgeräte in Ladesäulen eingebaut werden. Problem: Für die Schnellladestationen gibt es noch gar keine passende Technik.

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Betreiber von Ladesäulen für E-Autos haben mit einer auf den ersten Blick unscheinbaren Regeländerung zu kämpfen. Vom 1. April an müssen dem neuen Eichrecht entsprechende Messgeräte eingebaut werden, die kilowattstundengenau abrechnen, damit E-Autofahrer genau wissen, was der Strom kostet. Das neue Eichgesetz gilt eigentlich schon seit 2015 - Ende März läuft nun eine Übergangsfrist ab. Bislang bei Schnellladestationen übliche zeitbasierte Tarife, also Minutenpreise, dürften damit vor dem Aus stehen. 

Das Problem ist nur: Für Gleichstrom-Ladesäulen, bei denen das Laden im Vergleich zu Wechselstrom-Ladesäulen deutlich schneller geht, gebe es noch keine entsprechenden Messgeräte - was alle Betreiber betreffe, sagte ein Sprecher des Netzwerks Ionity. Zu dem Netzwerk hatten sich Volkswagen, BMW, Daimler und Ford zusammengeschlossen, um Schnellladestationen entlang der Autobahnen aufzubauen. Derzeit betreibt Ionity 55 Ladestationen mit durchschnittlich je vier bis sechs Ladesäulen in acht Ländern - 400 sollen es einmal werden. Das Netzwerk sei im Gespräch mit den zuständigen Landes-Eichbehörden und gehe davon aus, dass die Geräte im Laufe des Frühjahrs zur Verfügung gestellt werden.

Den Landesbehörden ist dem Vernehmen nach klar, dass nicht alle Ladesäulen abgeschaltet werden können. "Wir werden geduldet", sagt der Ionity-Sprecher. Er betont: "Keine Säule muss zurückgebaut oder abgerissen werden." Die Nachrüstung sei gewährleistet. Kosten: bisher unbekannt, in der Branche ist aber von Millionensummen die Rede.

Die Schnelllader machen zwölf Prozent aus

Denn laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft gibt es Ende 2018 über 16.100 Ladepunkte in Deutschland - davon zwölf Prozent Schnelllader. Das Wirtschaftsministerium sprach von bundesweit etwa 8.000 öffentlichen Ladesäulen, unklar sei, wie viele dieser Säulen nicht messrechtskonform seien. Betreiber müssen nach Angaben des Ministeriums für betroffene Gleichstrom-Säulen Nachrüstpläne vorlegen. Dann werde die Eichbehörde einen "individuellen Bescheid" erlassen, der eine Umrüstungsfrist setzt. Damit könnten die Ladesäulen bis zum Ende der Frist betrieben werden. (dpa)

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