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Hengstenberg-Gruppe: Grünes Licht für Restrukturierung

21.07.2017 09:22 Uhr
Die Hengstenberg-Gruppe nutz ein Eigenverwaltungsverfahren, um sich finanziell und strukturell neu aufzustellen.
© Foto: fotomek/fotolia.com

Der Kfz-Teile-Händler Hengstenberg darf sich im Eigenverwaltungsverfahren neu aufstellen. Das Amtsgericht Essen hat seine Zustimmung erteilt. Die Sanierung soll bis Anfang 2018 abgeschlossen werden.

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Nach jahrelangen Umsatzrückgängen hat die Essener Hengstenberg-Gruppe die Reißleine gezogen. Alle Gesellschaften der Gruppe mit zusammen rund 185 Mitarbeitern haben einen Antrag auf ein Eigenverwaltungsverfahren gestellt, dem das Amtsgericht Essen mittlerweile zugestimmt hat. Der Geschäftsbetrieb werde während des Verfahrens im vollen Umfang fortgeführt, hieß es dazu in einer Mitteilung. Die Sanierung solle bis Anfang kommenden Jahres abgeschlossen werden.

Das im Jahre 1930 gegründete Unternehmen ist im Wesentlichen auf zwei Märkten tätig: dem Handel mit Kfz-Ersatzteilen sowie dem Handel mit Hydraulik und Industrie-Komponenten. "Die Hengstenberg-Gruppe ist ein im Kern gesundes und zukunftsfähiges Unternehmen mit einem tragfähigen Geschäftsmodell, einem erstklassigen Angebot und einem breiten und hochkarätigen Kundenstamm", betonte der Restrukturierungsexperte Dietmar Rendels von der Kanzlei Kübler.

Rendels wird die Geschäftsführung gemeinsam mit dem Sanierungsspezialisten Karsten Zabel von der Essener RST-Beratung während des Restrukturierungsprozesses unterstützen. "Die Eigenverwaltung bietet der Gruppe den optimalen rechtlichen Rahmen, um die Finanzierung zügig und in enger Abstimmung mit den Gläubigern neu zu ordnen und langfristig wieder auf eine solide Basis zu stellen."

Bei der Eigenverwaltung bleibt die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung. Das Insolvenzrecht erlaubt dies in Fällen, in denen Firmen wirtschaftliche Probleme frühzeitig erkennen und genügend Handlungsspielraum für eine Lösung besteht. Die Interessen der Gläubiger werden nicht von einem Insolvenzverwalter, sondern einem sogennanten Sachwalter vertreten. Dieser überwacht ähnlich wie ein Aufsichtsrat das Verfahren im Interesse der Gläubiger. Als vorläufigen Sachwalter im Sanierungsfall Hengstenberg wurde den Rechtsanwalt Christoph Schulte-Kaubrügger von der Kanzlei White & Case bestellt. (AH)

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