Als Standkosten bezeichnet man Kosten, welche im Wesentlichen durch die folgenden Kostentreiber beeinflusst werden und somit den Erlös je Gebrauchtwagen mit zunehmender Standzeit (Standtagen) im GW-Bestand schmälern:
- Kapitalbindungskosten,
- Wertverlust,
- Lagerkosten,
- Reinigungskosten,
- Kosten bei Standschäden (z.B. Standplatten bei Reifen oder festgerostete Bremsen)
- Marketingkosten.
Standkosten stellen damit im Sinne der Kosten- und Leistungsrechnung eines Autohauses sogenannte Einzelkosten dar, die immer direkt dem Kostenträger – dem jeweiligen Gebrauchtwagen im GW-Bestand – zurechenbar sind. (ifa)
Formel zur Berechnung der durchschnittlichen Standkosten je Standtag:
Durchschnittliche Standkosten je Standtag = Standkosten insgesamt in Euro / Anzahl der Standtage
Beispiel:
Ein Gebrauchtwagen, welcher für 20.000,- EUR netto in Zahlung genommen wurde, verharrte 60 Tage unverkauft im Bestand eines Autohauses und verursachte nachfolgend aufgelistete Standkosten in Höhe von insgesamt 690,- Euro (siehe Bild).
in EUR | |
Standkosten bei 60 Tagen Standzeit | 690,- |
Kapitalbindungskosten | 80,- |
Wertverlust | 300,- |
Lagerkosten | 85,- |
Reinigungskosten | 70,- |
Kosten bei Standschäden | 60,- |
Marketingkosten | 95,- |
Berechnung der durchschnittlichen Standkosten je Standtag:
690 Euro / 60 Standtage = 11,50 Euro je Standtag
In unserem Beispiel betrugen die durchschnittlichen Standkosten also 11,50 EUR je Standtag. Sofern diese Kosten nicht im Rahmen einer Preisanpassung dem Verkaufspreis des Gebrauchtwagens aufgeschlagen wurden – was in der Praxis nicht geschieht – führte somit jeder zusätzliche Standtag zu einer Erlösschmälerung in Höhe von 11,50 EUR.
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