Einem Autofahrer mit 18 Punkten in der Flensburger Verkehrssünderdatei kann sofort der Führerschein weggenommen werden. Das entschied das Saarländische Verwaltungsgericht in Saarlouis. In diesem Fall dürfe unwiderlegbar vermutet werden, dass der Betroffene zum Autofahren ungeeignet sei, hieß es. Dabei spiele es keine Rolle, ob es sich um einen Vielfahrer handele, bei dem das Risiko höher sei, dass er gegen die Verkehrsvorschriften verstoße (Az.: 10 L 159/09). Das Gericht wies mit seinem Entschluss den Antrag eines Verkehrssünders ab, ihm zumindest bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Überprüfung den Führerschein zu belassen. Der Autofahrer war mehrfach wegen deutlich überhöhter Geschwindigkeit und viermal wegen Überfahrens von roten Ampeln aufgefallen. Als sich sein Konto im Flensburger Verkehrszentralregister auf 18 Punkte summiert hatte, entzog ihm die Führerscheinbehörde mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis. Das Saarländische Verwaltungsgericht wertete dies als angebracht. Gerade bei einem Vielfahrer sei zu erwarten, dass er die Regeln des Straßenverkehrs einhalte. Zwar seien kleine Unaufmerksamkeiten wahrscheinlicher als bei Gelegenheitsfahrern. Die Verstöße des Klägers seien jedoch bewusste Verletzungen der Straßenverkehrsregeln. Sein berufliches Interesse an der Weiterfahrt müsse daher gegenüber dem Schutz der Allgemeinheit zurücktreten. (dpa)
Am Rande: 18 Punkte können sofort den Führerschein kosten
Das Gericht wies mit seinem Entschluss den Antrag eines Verkehrssünders ab, ihm zumindest bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Überprüfung den Führerschein zu belassen.