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Der Fall Orth: BMW streckt die Waffen

29.11.2004 14:43 Uhr

Hersteller scheut BGH-Richterspruch und zahlt ehemaligem Händler 19.000 Euro / Sprecher: "Rein prozessökonomische Entscheidung"

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Die BMW AG und ihr ehemaliger Händler Heribert Orth aus Trier haben ihren Streit vor dem Bundesgerichtshof vorerst beendet. BMW-Sprecher Frank Wienstroth bestätigte gegenüber AUTOHAUS Online einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ, Samstagsausgabe), wonach der Hersteller Orth den von ihm geforderten Betrag von 19.000 Euro zur "Klaglosstellung" überwiesen habe. "Dieser Schritt hat im wesentlichen prozessökonomische Gründe", sagte Wienstroth. Der von Orth geforderte Betrag stehe in keinem Verhältnis zum finanziellen Aufwand, der bei einem vollständigen BGH-Verfahren entstanden wäre. "Wir wollten einen Schlussstrich ziehen", begründete der Sprecher den Rückzieher des Konzerns. Orth hingegen kündigte laut "FAZ" eine neue Klage an. Ort wirft BMW vor, von 1996 bis 1999 den Verkauf von Neuwagen ins europäische Ausland (Luxemburg) durch eine um zwei Prozent reduzierte Marge behindert zu haben. Sein Verdienstausfall für 1999: 19.000 Euro. Jetzt will er auf die Jahre 1996 bis 1998 klagen. "Das warten wir erst einmal ab", sagte BMW-Sprecher Wienstroth. Denkbar sei zudem, dass die Angelegenheit verjähre. Nachahmer in der deutschen Händlerschaft befürchtet Wienstroth nicht. Orth sei ein "spezieller Fall". Der streitbare Händler befindet sich seit geraumer Zeit mit BMW im juristischen Clinch. In erster und zweiter Instanz war seine Klage, in der er die Nichtigkeit der damals gültigen Händlerverträge und die Unzulässigkeit des entsprechenden Preissystems monierte, vor Münchener Gerichten gescheitert. Die Revision vor dem BGH hätte sich jedoch grundsätzlich mit dem möglichen Tatbestand der Behinderung des Neuwagenvertriebs innerhalb Europas beschäftigt. Ein heißes Eisen für BMW, an dem sich der Hersteller möglicherweise die Finger verbrannt hätte, wenn es zu einem Richterspruch in Karlsruhe gekommen wäre. (pg)

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