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ZDK: Unsinnige Doppelprüfung gehört abgeschafft

12.12.2019 10:29 Uhr
Wilhelm Hülsdonk
ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk setzt sich für die Abschaffung der Doppelprüfung ein.
© Foto: ProMotor

Der ZDK schätzt, dass die Doppelprüfung von AU-Messgeräten zu einer Mehrbelastung von 8,5 Millionen Euro bei berechtigten AU-Werkstätten führt - und fordert somit die Abschaffung von Eichung und Kalibrierung. Er hat auch einen Vorschlag, wie sich die Doppelung vermeiden lässt.

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Die Doppelprüfung von AU-Messgeräten kostet berechtigten AU-Werkstätten nicht nur einen erheblichen Mehraufwand, sondern auch viel Geld. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat errechnet, dass die wiederkehrende Eichung und Kalibrierung von rund 70.000 Messgeräte in den Betrieben sowie weiteren 30.000 Geräten in Technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen zu einer Mehrbelastung von mindestens 8,5 Millionen Euro führt. Die unsinnige Doppelprüfung durch Eichamt und Kalibrierlabor gehört deshalb abgeschafft, fordert der ZDK.

"Alle reden von Bürokratieabbau, doch hier wiehert der Amtsschimmel seit Jahren besonders laut, und keiner hört es. Wer schon einen Gürtel trägt, muss nicht auch noch Hosenträger haben", sagte ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk laut einer Meldung.

Der Verband schlägt vor, dass im ersten Schritt die bisherigen "Kann-Vorschriften" des Mess- und Eichgesetzes (MessEG § 37 Abs. 3) zunächst so angewendet werden, dass zumindest die zweimalige Überprüfung der Abgasmessgeräte vor Ort ausgeschlossen wird. Die Eichbehörden auf Länderebene müssten angewiesen werden, aktuelle Kalibriernachweise von akkreditierten Kalibrierlaboren im Rahmen der Eichung zu berücksichtigen (Anwendung des MessEG § 37 Abs. 3). "Indem die Eichbehörden die Kalibriernachweise anerkennen, erfüllen sie auch ihre Aufgabe der Marktüberwachung", so Hülsdonk. Eine Prüfung oder Eichung vor Ort wäre überflüssig. Von diesem Lösungsansatz verspricht sich der ZDK eine spürbare Entlastung bei allen Untersuchungsstellen ohne Nachteile für den Verbraucher.

Im zweiten Schritt sollte der § 37 Abs. 3 des Mess- und Eichgesetzes dahingehend geändert werden, die bisherigen "Kann-Vorschriften" in eine von den Eichbehörden verpflichtend anzuwendende Vorschrift zu überführen. "Parallel zu den Gesprächen auf Länderebene werden wir das Bundeswirtschaftsministerium auffordern, diesen Weg zu gehen", sagte der ZDK-Vizepräsident. "Wer ständig über Bürokratieabbau spricht, kann hier beweisen, dass er es ernst damit meint. In diesem konkreten Fall lässt sich ganz schnell für die dringend notwendige Entlastung der überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen im Kraftfahrzeuggewerbe sorgen." (tm)

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