Wegen Verdachts der Beihilfe zur Marktmanipulation im Jahr 2015 ist ein Mitarbeiter von Volkswagen angeklagt worden. Es gehe um eine Unternehmensmeldung zu CO2-Werten, in der "nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft eine bewusst unzutreffende, zu geringe Anzahl betroffener Fahrzeuge mit zu geringen Überschreitungen der Katalogwerte angegeben worden" seien, sagte ein Behördensprecher am Donnerstag. Kurz nach dem Auffliegen des Dieselskandals hatte VW im Dezember 2015 eine vorherige Mitteilung zu Falschangaben bei CO2-Werten geändert und berichtet, dass statt 800.000 Autos nur höchstens 36.000 betroffen seien.
Über das neue Strafverfahren hatte zunächst die "Wirtschaftswoche" berichtet. Ermittlungen gegen einen weiteren Beschuldigten seien gegen eine Geldauflage von 30.000 Euro eingestellt worden, hieß es bei der Braunschweiger Staatsanwaltschaft. Aus Sicht der Strafverfolger hat die damalige Ad-hoc-Meldung den Börsenkurs des Unternehmens positiv beeinflusst und dabei die tatsächlich weiter vorhandenen wirtschaftlichen Risiken unklar gelassen.
Ein VW-Sprecher sagte, dass sich das Unternehmen zu Strafverfahren gegen einzelne Personen nicht äußere. Er verwies aber darauf, dass das Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter der Volkswagen AG im Kontext etwaiger Manipulation bei der Ermittlung von Verbrauchs- und CO2-Werten im April 2020 eingestellt worden seien. (dpa)