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VW-Affäre: Freispruch für ehemalige Volkert-Geliebte angedeutet

24.04.2012 08:47 Uhr
VW-Affäre: Freispruch für ehemalige Volkert-Geliebte angedeutet
Klaus Volkert: Angeklagte hat nicht durchschaut, wie ihre Abrechnungen mit VW im Einzelnen gehandhabt wurden.
© Foto: Nigel Treblin/dapd

Adriana Barros muss sich vor dem Wolfsburger Amtsgericht wegen Beihilfe zu millionenschwerer Untreue verantworten. Sie bestreitet es – und kann nach der Aussage ihres früheren Partners Hoffnung schöpfen.

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Im VW-Untreueprozess gegen die ehemalige Geliebte von Ex-Betriebsratschef Klaus Volkert hat das Gericht am Dienstag überraschend einen Freispruch angedeutet. Nach bisherigem Stand halte das Gericht es in dem Hauptkomplex der Anklage für "gut möglich, dass eine Beihilfe zur Untreue nicht nachzuweisen sein wird", sagte der Vorsitzende Richter Holger Kuhlmann. Es gebe daran "ernsthafte Zweifel". Allerdings schränkte er ein, dass die Beweisaufnahme noch nicht abgeschlossen sei und es sei möglich, dass das Gericht doch noch zu einem anderen Urteil kommen könnte.

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die auf Bewährung ausgesetzt werden soll. Es ist dasselbe Strafmaß wie in dem Strafbefehl, den die Brasilianerin nicht akzeptiert hatte. Das Urteil soll am 2. Mai gesprochen werden.

Volkert hatte am Dienstag die Aussagen der 47-jährigen Brasilianerin teilweise gestützt. In dem Verfahren geht es darum, ob die aus Brasilien stammende Adriana Barros wusste, dass ihr Millionen nicht zustanden, die Volkswagen ihr im Zuge der VW-Affäre überwiesen hatte – und ob sie das billigend in Kauf genommen hat. Sie bestreitet die Vorwürfe. Sie habe für Volkswagen Filme gedreht und bei den Reisen zu Treffen mit dem Geliebten sei sie davon ausgegangen, dass Volkert bezahlte. Die beiden waren sieben Jahre lang ein Paar.

Der Staatsanwalt ist der Auffassung, dass sie gewusst haben müsste, dass ihr das Geld nicht in dieser Höhe zugestanden hat. Zumindest müssten ihr Zweifel gekommen sein. Und trotzdem habe sie nicht näher nachgeforscht. 

"Agenturvertrag" sicherte regelmäßige Zahlungen 

Der früher mächtige Betriebsratschef Volkert erläuterte vor dem Gericht, er habe mit Arbeitsdirektor Peter Hartz vereinbart, dass Frau Barros einen so genannten Agenturvertrag bekommen sollte, der ihr regelmäßige Zahlungen sicherte. Das sei seine Überlegung gewesen, nachdem er die Journalistin kennengelernt hatte. Seine "Freundin" habe zunächst nichts davon gewusst. 

VW habe damals rund 400 Agenturen beschäftigt. Frau Barros, die in Brasilien eine kleine Filmproduktion aufbaute, sollte soziale und humanitäre Projekte dokumentieren. Reisen, auf denen sich beiden trafen, habe der Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer organisiert und sich um die Finanzierung gekümmert. "Es gab keinen Grund, da ständig nachzufragen", sagte Volkert – auch für ihn nicht.

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