Audi hat sich im Namensstreit um zwei E-Auto-Modelle gegen den chinesischen Autobauer Nio vor dem Landgericht München durchgesetzt. Das Gericht untersagte Nio am Donnerstag, weiterhin für die Modelle namens ES6 und ES8 zu werben: Es bestehe Verwechslungsgefahr mit den Audi-Modellen S6 und S8, erkärten die Richter.
Der zusätzliche Buchstabe "E" sichere keine hinreichende Unterscheidungskraft, weil er als Abkürzung für "Elektro" quasi allgegenwärtig sei, hieß es. Deshalb sei zu erwarten, dass viele potenzielle Autokäufer darin nur einen Hinweis auf den Motortyp des Fahrzeugs sähen: Verbraucher könnten annehmen, der ES6 sei die Elektroversion des S6, und beide Fahrzeuge seien vom selben Hersteller.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ein Nio-Sprecher hatte bereits vor der Urteilsverkündung gesagt, Nio werde bei einer Niederlage in erster Instanz wahrscheinlich Rechtsmittel einlegen. Andernfalls müsste der Autohersteller die beiden Stromer umbenennen.
Audi hatte im Oktober 2021 auf Unterlassung der Werbung, Auskunft und Schadenersatz geklagt und auf den Schutz seiner Marken S6 und S8 beim Europäischen Patentamt verwiesen. Nio verkauft seine E-Autos ES6 und ES8 bisher in China und Norwegen, will sie aber auch in Deutschland auf den Markt bringen. Der chinesische Autobauer bestritt eine Markenrechtsverletzung und argumentierte, dass es sich bei den beiden Nios um SUV-Fahrzeuge handelt, bei den beiden Audis um Limousinen.
Nio ist in Deutschland im Herbst mit der elektrischen Luxuslimousine ET7 auf den Markt gekommen.