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Verpasste Fristen bei Daimler-Einstieg: Mögliches Bußgeld gegen Geely

14.05.2018 08:55 Uhr
Geely-Chef Li Shufu könnte ein Bußgeld wegen einer verpassten Meldefrist drohen.
© Foto: Andreas Landwehr/dpa

Der überraschende Aufstieg des chinesischen Autobauers Geely zum Großaktionär von Daimler schreckte nicht nur den Stuttgarter Konzern auf. Auch Wirtschaftspolitiker in Berlin waren alarmiert. Ging dabei alles mit rechten Dingen zu?

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Wegen verpasster Meldefristen bei seinem Einstieg bei Daimler muss der chinesische Autobauer Geely mit einem Millionen-Bußgeld rechnen. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) und das "Handelsblatt" berichteten, hätte Geely-Chef Li Shufu der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die bevorstehende Beteiligung früher melden müssen.

"Ob dies auch bußgeldrechtlich relevant sein könnte, sehen wir uns an", erklärte eine Bafin-Sprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. "Die maximale Geldbuße bei natürlichen Personen beträgt zwei Millionen Euro."

Der Milliardär Li war im Februar mit 9,7 Prozent bei Daimler eingestiegen. Für eine solche Größenordnung besteht eine Meldepflicht, der er am 23. Februar - und damit einen Tag zu spät - nachkam. "Die Stimmrechtsveränderungen von Herrn Li Shufu an Daimler wären bereits am 22. Februar zu melden gewesen", hieß es aus der Bafin. "Herr Li Shufu hat die Meldung dazu nun - wie in solchen Fällen üblich - nachgeholt und die zeitlich später erfolgte, bereits veröffentlichte Stimmrechtsmeldung darauf aufbauend korrigiert."

Nach dem überraschenden Einstieg des Geely-Konzerns bei den Schwaben hatte die Bundesregierung angekündigt, die Meldevorschriften im Wertpapierhandelsgesetz zu überprüfen. Der CSU-Finanzpolitiker Hans Michelbach forderte in der "FAZ", das Gesetz zu verschärfen, um mehr Transparenz schon in der Anbahnung von Anteilskäufen zu erreichen.

Die damalige Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte Anfang März generell schärfere Regeln für ausländische Beteiligungen in Deutschland angemahnt. "Wir müssen unser Außenwirtschaftsrecht immer an neue Entwicklungen anpassen, dazu gehören auch die Prüfschwellen", sagte sie dem "Spiegel". Es sei "Fakt, dass Investoren auch mit kleineren Beteiligungen oft erheblichen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung ausüben können". (dpa)

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