Beginnend mit dem heutigen Beitrag veröffentlicht aspKlassik in zweiwöchigem Turnus Tipps und Tricks rund um das Thema Service für historische Fahrzeuge. Die Beiträge basieren auf dem Buch "Reparieren und Restaurieren – So gewinnen Sie Old- und Youngtimer für Ihre Werkstatt" von Marcel Schoch. Der folgende erste Teil handelt von den Möglichkeiten und Problemen einer LPG-Umrüstung für Klassiker und die Auswirkungen auf eine H-Kennzeichnung. Als weitere Themen sind Batteriewartung, Motoröldiagnose, eine Kundenanalyse, die Einführung neuer Kennzeichen sowie eine Hereinnahme-Prozess von Klassikern geplant. Weitere Informationen zu Buch und Autor finden Sie hier. Grundsätzlich gilt: Die Umrüstung muss reversibel und sachgerecht durchgeführt werden. Die komplette Benzinanlage sollte einschließlich Vergaser, Einspritzung und Benzintank erhalten bleiben, da zum Starten des auf Gas umgerüsteten Motors bis zu einer Temperatur von 40° Celsius weiterhin Benzin benötigt wird. Aufgrund des Vorhandenseins eines Vergasers bei einer Mehrzahl der Old- und Youngtimer kommen für die Nachrüstung lediglich so genannte Venturi-Anlagen der ersten und zweiten Generation in Betracht. IN der Anschaffung schlagen diese mit 600 bis 1.000 Euro zu Buche. Beim Umbau müssen die beauftragten Mechatroniker überprüfen, ob die Ventilsitzringe des Motors für den Gasbetrieb taugen. Wenn nicht, sollten sie ausgetauscht werden. Zudem sollten so genannte Backfire-Klappen installiert werden, die Fehlzündungen im Ansaugtrakt verhindern sollen. Die reinen Einbaukosten für Venturianlagen umfassen je nach Werkstatt 700 bis 1.500 Euro. H-Kennzeichen trotz Nachrüstung? Die Nachrüstung einer Autogasanlage führt in vielen Fällen zu einer Gefährdung der H-Zulassung. Der Grund: Im Sommer 2009 trat eine neue, strengere Gesetzgebung in Kraft. Die H-Kennzeichnung gibt es danach nur noch, wenn die Installation einer Gasanlage seit mindestens 20 Jahre im betreffenden Fahrzeug nachgewiesen werden kann. Zweitens wenn es sich um ein bis ca. 1951 gebautes Fahrzeug mit Holzgasgenerator handelt. Und eine dritte Ausnahme betrifft die so genannte Besitzstandswahrung. Wenn die Gasanlage also bereits vor Inkrafttreten der veränderten Verordnung verbaut wurde, ist die H-Zulassung nicht gefährdet. (msh)
Technik-Serie: Klassiker im Autogasbetrieb

Was müssen Fachleute bei einer LPG-Umrüstung der Kunden-Fahrzeuge beachten? Welche Macken haben Venturianlagen? Und gefährdet die Umrüstung die H-Zulassung? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um das Geschäftsfeld Oldtimer-Service lesen Sie in einer neuen aspKlassik-Serie.