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Strafprozess zur gescheiterten VW-Übernahme: Wiedeking rechnet fest mit Freispruch

22.10.2015 09:00 Uhr
Nach Einschätzung von Juristen droht Wendelin Wiedeking allenfalls eine Geldstrafe.

Sieben Jahre ist es mittlerweile her, da wollte Porsche Volkswagen schlucken. Der tollkühne Plan wurde ein Flop, Porsche-Chef Wiedeking musste gehen – nun steht er wegen seiner damaligen Rolle vor Gericht.

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Im Strafprozess um die gescheiterte Übernahme von VW hat Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking die Anklage entschieden zurückgewiesen. "Ich habe mir in der Sache nichts vorzuwerfen und bin davon überzeugt, von den haltlosen Vorwürfen freigesprochen zu werden", sagte Wiedeking zum Prozessauftakt am Donnerstag vor dem Stuttgarter Landgericht. Später beteuerte auch der 59 Jahre alte Härter seine Unschuld. Wiedeking und sein damaliger Vize sind wegen Marktmanipulation angeklagt. 

Der 63-Jährige Wiedeking und sein ehemaliger Finanzvorstand Holger Härter (59) sind wegen Marktmanipulation angeklagt. Sie sollen 2008 verschleiert haben, beim Branchenriesen VW eine Dreiviertelmehrheit von Porsche angestrebt zu haben. Dadurch hätte Porsche massiven Einfluss auf die VW-Führung haben können. Der Plan scheiterte, Volkswagen drehte den Spieß um und machte den hoch verschuldeten Sportwagenbauer Porsche zu seiner Firmentochter. Auch der mit angeklagte Härter kam am Donnerstag zu dem Prozessauftakt, seine Erklärung stand am Nachmittag auf der Tagesordnung.

In der Anklage geht es um Verlautbarungen von Porsche im Zeitraum März 2008 bis Oktober 2008. In Pressemitteilungen, Zeitungsinterviews und Statements sollen die Porsche-Manager und ihre Sprecher dementiert haben, die Aufstockung der Anteile auf 75 Prozent anzustreben. Die Verlautbarungen enthielten laut Staatsanwalt Aniello Ambrosio erhebliche unrichtige Angaben und sie waren "zudem geeignet, auf den inländischen Börsenpreis der VW AG einzuwirken".

Ende Oktober 2008 räumte die Porsche-Führung die Übernahmepläne öffentlich ein. Eine entsprechende Pressemitteilung war aus Sicht der Staatsanwaltschaft aber unvollständig, weil sie erhebliche finanzielle Risiken für den damaligen Übernahmepoker nicht enthielt. Härter verteidigte die damalige Optionsstrategie. Um die schrittweise Aufstockung der Beteiligung an VW einigermaßen planbar zu machen, hatte sich Porsche mit Finanzinstrumenten gegen hohe Kursschwankungen abgesichert. Diese Optionen hätten die Kosten für den Beteiligungserwerb kalkulierbar gemacht, sagte Härter.

In der heißen Phase der Übernahme gab es heftige Kursausschläge der Aktie von Europas größtem Autobauer. Ende Oktober erreichte die VW-Aktie mit 1.005 Euro ihr Allzeithoch, danach brach sie ein.

Prozess mit Signalwirkung

Einige Hedgefonds hatten 2008 auf fallende VW-Kurse gewettet. Nach einer Porsche-Pressemitteilung Ende Oktober, 2009 unter bestimmten Umständen auf einen VW-Anteil von 75 Prozent kommen zu wollen, griffen Anleger beherzt zu - im Glauben, es seien kaum noch VW-Aktien am Markt verfügbar. Der Kurs ging durch die Decke. "Es kam den Angeklagten darauf an, den Eindruck der dauerhaften Marktenge zu vermitteln", sagte Staatsanwalt Heiko Wagenpfeil. Später konnte Porsche seine Pläne doch nicht einlösen, die Firma kam nur auf einen VW-Anteil von etwa 51 Prozent.

Durch die Kursschwankungen verloren vor allem Hedgefonds Milliardenbeträge. Im Publikum bei dem Prozess saßen zahlreiche Anwälte, unter ihnen auch Vertreter dieser Fonds. Dem Strafprozess wird eine gewisse Signalwirkung für parallel laufende Zivilverfahren zugerechnet, bei denen Anlegervertreter auf mehr als fünf Milliarden Euro Schadenersatz klagen. Wiedeking warf der Staatsanwaltschaft Schützenhilfe für diese Vertreter hochspekulativer Anlagen vor, welche die Finanzkrise mitverursacht hätten. "Dass gerade diese 'Spezialisten' von der Staatsanwaltschaft zu Opfern stilisiert werden, kann ich nicht nachvollziehen", sagte Wiedeking.

Der Prozess läuft planmäßig bis Januar. Sollten die beiden Top-Manager wegen Marktmanipulation verurteilt werden, droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Dies gilt aber als unwahrscheinlich. Nach Einschätzung von Juristen müssen sie allenfalls eine Geldstrafe befürchten.

Porsches Übernahmeplan war auch wegen der Entwicklungen an den Finanzmärkten und der hohen Schuldenlast des Sportwagenbauers gescheitert. Am Ende brachte es die Porsche-Holding nur auf 51 Prozent und musste das operative Geschäft der Porsche AG an VW verkaufen. (dpa)

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