Der Bundesinnungsverband (BIV) hat das neue, standardisierte Autorisierungsverfahren "Secure Repair and Maintenance Autorisation" (SERMA) vorgestellt. Künftig soll dieses System Kfz-Werkstätten den Zugang zu sicherheits- und diebstahlrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen der Fahrzeughersteller gewährleisten, wie der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) am Dienstag in Bonn mitteilte. Das neue Akkreditierungsschema sei bereits durch die erfolgreiche Umsetzung der Akkreditierten Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe (AÜK) erprobt.
"SERMA wird die große Schwester der AÜK", erklärte Wilhelm Hülsdonk, Bundesinnungsmeister und Vizepräsident des ZDK. Das standardisierte Autorisierungsverfahren erleichtere unabhängigen Marktteilnehmern den Zugriff auf sicherheits- und diebstahlrelevante Reparatur- und Wartungsinformationen. "Das stärkt den fairen Wettbewerb und damit auch die Wirtschaftskraft der mittelständisch geprägten Kfz-Betriebe in Deutschland."
Laut ZDK wird dieser standardisierte Zugang durch einen neuen Anhang der Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858 geregelt. Unabhängige Marktteilnehmer wie Kfz-Werkstätten müssen sich und ihre Mitarbeiter dafür von einer unabhängigen Konformitätsbewertungsstelle autorisieren lassen. Die Akkreditierung muss bis Mitte 2023 EU-weit umgesetzt sein.