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Prevent gegen Daimler: Gericht empfiehlt Vergleich

22.03.2018 14:57 Uhr
Prevent gegen Daimler: Gericht empfiehlt Vergleich
Für das Gericht ist eine der zentralen Fragen, ob für Prevent überhaupt eine Lieferverpflichtung gegenüber Daimler bestand.
© Foto: Frank Wagner/Fotolia

Musste Prevent liefern? Musste Daimler kaufen? Seit Jahren streiten sich der Autobauer und der Zulieferer um die Lieferung von Sitzbezügen. Nun beschäftigt sich wieder ein Gericht mit dem Fall – und der wirft viele Fragen auf.

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In ihrem schon Jahre schwelenden Streit um die Lieferung von Sitzbezügen stehen sich der Autobauer Daimler und der Zulieferer Prevent nun wieder vor Gericht gegenüber. In Stuttgart wird seit Donnerstag am Landgericht eine Schadenersatzklage über gut 40 Millionen Euro verhandelt. Prevent will Ersatz dafür, dass Daimler im Jahr 2014 keine Bezüge für Autositze mehr von dem Zulieferer kaufen wollte – obwohl kurz zuvor noch eine neue Liefervereinbarung getroffen worden war (Az. 11 O 32/17).

Das Gericht regte am Donnerstag eine gütliche Einigung an und will einen Vergleichsvorschlag vorlegen. Es ist aber unklar, ob die Parteien diesen Vorschlag akzeptieren werden. Die Daimler-Vertreter betonten, dass sie gern einige prinzipielle Fragen in dem Streit gerichtlich geklärt hätten.

Prevent hatte Daimler seit 2010 mit Sitzbezügen beliefert. Der Streit dreht sich nun um einen sogenannten Sechs-Punkte-Plan, in dem beide Seiten Anfang Februar 2014 eine Fortsetzung dieser Lieferbeziehung vereinbart hatten – zu besseren Konditionen für Prevent. Denen habe man aber nur zugestimmt, argumentiert Daimler, weil der Zulieferer zuvor mit einem kurzfristigen Lieferstopp gedroht habe, den man habe vermeiden wollen. Der Stuttgarter Autobauer hatte die Vereinbarung angefochten, nachdem er sich einen neuen Zulieferer gesucht hatte.

Für das Gericht ist eine der zentralen Fragen, ob Anfang 2014 für Prevent überhaupt eine Lieferverpflichtung gegenüber Daimler bestand – denn nur dann wäre die Ankündigung eines Lieferstopps überhaupt als widerrechtliche Drohung zu werten. Der Zulieferer hatte Mitte Dezember 2013 gekündigt, weil er die bisherigen Konditionen für unwirtschaftlich hielt.

Einen Rahmenvertrag oder etwas in der Art, was man hätte kündigen können, gab es laut Gericht aber nicht, nur einen Anhang zum Thema Weiterbelieferung im sogenannten Einkaufsabschluss für das Jahr 2013, mit dem Daimler bei Prevent bestellt hatte. Demnach hätte Prevent zu den bisherigen Bedingungen weiter liefern müssen, bis man sich auf neue Bedingungen einigt. Die Ankündigung eines Lieferstopps, so Daimlers Argumentation, sei somit als Drohung zu werten, um bessere Bedingungen auszuhandeln.

Prevent beklagt "immense Schäden"

Prevent sieht das anders und pocht darauf, dass Daimler die Vereinbarung aus dem Sechs-Punkte-Plan hätte erfüllen müssen. Dem Unternehmen seien dadurch "immense Schäden" entstanden. Was deren Höhe angeht, ließen die Richter am Donnerstag allerdings erkennen, dass sie die vorgelegte Auflistung für nicht nachvollziehbar halten.

Der aktuelle Fall beschäftigt die Gerichte nicht zum ersten Mal. 2014 war Prevent mit dem Versuch gescheitert, eine einstweilige Verfügung bei der Stuttgarter Justiz durchzusetzen, um weiter liefern zu können. Als sich das Unternehmen dazu letztlich gar nicht mehr in der Lage sah, erklärten die Richter den Fall für erledigt. Erst später reichte Prevent dann die Schadenersatzklage ein.

Hinter dem Zulieferer steht die Investorenfamilie Hastor, die mit der gescheiterten Machtübernahme beim bayerischen Autozulieferer Grammer für Schlagzeilen gesorgt und per Lieferstopp im Jahr 2016 die Bänder von VW in Wolfsburg und Emden stillgelegt hatte. Wie es im aktuellen Verfahren weiter geht, will das Gericht am 12. April verkünden. (dpa)

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