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Porsche-Prozess: Beschwerde gegen Musterverfahren

18.07.2016 02:50 Uhr
Klagen gegen die Porsche SE: Einige Investoren wehren sich gegen das geplante Musterverfahren.

Der Streit um die Börsenverluste von Anlegern im Übernahmekampf zwischen Porsche und VW schwelt seit Jahren. Ein Musterverfahren soll jetzt Klarheit bringen – doch sieben Kläger stellen sich quer.

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Von Felix Frieler, dpa-AFX

Mehrere Investoren wollen im Prozess um ihre Milliardenklagen nach Porsches geplatzter VW-Übernahme nicht stillhalten. Das Landgericht Hannover will sämtliche Klagen gegen die Finanzholding Porsche SE (PSE) vorläufig aussetzen, bis eine Entscheidung in einem bevorstehenden Musterverfahren gefallen ist – dagegen wehren sich aber sieben klagende Anleger, darunter der US-Hedgefonds Elliott.

Ihre Anwälte legten Beschwerde ein, wie das Landgericht Hannover der Finanznachrichtenagentur dpa-AFX bestätigte. Die Frankfurter Kanzlei Broich vertritt Schadenersatz-Forderungen gegen die PSE im Wert von rund 1,8 Milliarden Euro plus Zinsen. Dies geht aus einer Veröffentlichung der Porsche-Holding hervor.

Hintergrund der Klagen in Hannover ist die Übernahmeschlacht zwischen der einstigen Porsche-Mutter PSE und Volkswagen vor acht Jahren. Die PSE hatte zunächst ihre Anteile an VW schrittweise aufgestockt und anschließend versucht, den viel größeren Konzern aus Wolfsburg komplett zu schlucken. Am Ende stand letztlich eine Konstruktion, in der die PSE ihre Sportwagenmarke an VW abgeben musste, beide Unternehmen aber eng miteinander verwoben sind.

Rund um den nicht geglückten Versuch gab es heftige Kursturbulenzen, einige Anleger verloren dabei viel Geld. Sie sehen sich rückblickend fehlinformiert und um Milliardensummen gebracht. Die Porsche SE hält die Klagen für unbegründet und will schnellstmöglich mit dem geplanten Musterverfahren in Celle beginnen. Bei einem solchen Prozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) wird ein Kläger als Musterkläger ausgewählt, sein Fall wird verhandelt und entschieden. Am gefällten Urteil können sich die Richter für die anderen Klagen dann orientieren.

"Aufgrund ständiger Verfahrensverzögerungen durch die klagenden Hedgefonds erscheint derzeit das KapMug-Verfahren als der effizienteste Weg, um einen zügigen Abschluss des vorliegenden Verfahrens und der weiteren Schadensersatzklagen zu erreichen", teilte ein Sprecher der Porsche SE in Stuttgart auf Anfrage mit. Die Beschwerde der Hedgefonds sei deshalb zurückzuweisen.

Noch kein Musterkläger ausgewählt

Die Kanzlei Broich, die die Hedgefonds vertritt, reagierte auf eine Anfrage nicht. Jetzt muss voraussichtlich das Oberlandesgericht Celle über die Beschwerde entscheiden. Allerdings kann bislang auch das angestrebte Musterverfahren noch nicht beginnen. Ein Musterkläger sei noch nicht ausgewählt, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Celle. Solche Musterverfahren können sich ohnehin über Jahre hinziehen. Gegen die Deutsche Telekom etwa hatten Anleger bereits im Jahr 2001 Klagen eingereicht – viele warten noch heute auf die mögliche Auszahlung einer Entschädigung.

Neben den Anlegerklagen gegen die Porsche SE ist auch im Strafprozess gegen die einstigen Vorstände Wendelin Wiedeking und Holger Härter noch immer kein endgültiger Schlussstrich gezogen. Zwar hatte das Stuttgarter Landgericht die beiden ehemaligen Porsche-Manager im März vom Vorwurf der Marktmanipulation freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft könnte aber noch in Revision gehen.

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