Nissan hebt die Altersgrenze für seine Mobilitätsgarantie auf. Bislang war sie auf die branchenüblichen zehn Jahre begrenzt, nun kommen auch ältere Fahrzeuge in den Genuss der Pannen- und Unfallhilfe. Voraussetzung ist laut dem Unternehmen lediglich eine Wartung beim Vertragshändler. Dabei registriert dieser das Fahrzeug, wodurch sich die Pannenhilfe je nach Modell und Wartungsintervall um ein bis zwei Jahre verlängert. Ein lückenloses Scheckheft ist dagegen nicht erforderlich. Nissan will damit speziell Gebrauchtwagenfahrer in seine Werkstätten locken, die in den vergangenen Jahren auf die meist günstigeren freien Betriebe umgestiegen sind.
Die Mobilitätsgarantie von Nissan gilt derzeit in rund 40 europäischen Ländern. Neben der Pannenhilfe vor Ort wird das Fahrzeug bei Bedarf zur nächsten Werkstatt geschleppt. Sollte die Reparatur einer Panne länger als drei Stunden dauern, erhält der Kunde einen Ersatzwagen, bekommt eine Hotelübernachtung oder die Weiterreise zum Zielort bezahlt. Ähnliche Leistungen gibt es auch für Mitglieder von Automobilclubs, als Teil von Kfz-Versicherungen und für Werkstattkunden anderer Fahrzeughersteller. (sp-x)