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DUH-Klage gegen Mercedes abgewiesen: "Ohrfeige in Richtung Gesetzgeber"

13.09.2022 12:59 Uhr | Lesezeit: 5 min
Justitia; Justiz; Gericht; Gerechtigkeit; Rechtsprechung; Gesetz; Urteil; Unabhängigkeit; neutral;
Das Landgericht Stuttgart hat am heutigen Dienstag eine Entscheidung über die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Mercedes-Benz verkündet.
© Foto: Peter Steffen / dpa / picture alliance

Eine Klage von Umweltschützern gegen Mercedes-Benz ist in erster Instanz abgewiesen worden. Das Gericht sieht Gesetzgeber in der Verantwortung. Die Kläger wollen nun in die nächste Instanz gehen.

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Das Landgericht Stuttgart hat die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Autobauer Mercedes-Benz abgewiesen. Es obliege dem Gesetzgeber zu entscheiden, welche Maßnahmen zur Einhaltung des Klimaschutzes ergriffen werden, teilte die 17. Zivilkammer des Gerichts am Dienstagmorgen mit. Dies könne durch eine Individualklage vor einem Zivilgericht nicht vorweggenommen werden (AZ.: 17 O 789/21).

Die DUH kündigte daraufhin an, in die nächste Instanz vor das Oberlandesgericht Stuttgart zu gehen. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, deutete die Entscheidung des Gerichts im Anschluss an den Termin als "Ohrfeige in Richtung Gesetzgeber". Dieser müsse sich darum kümmern, dass Grenzen formuliert werden. "Doch der Gesetzgeber wird nicht aktiv, deshalb sind wir ja gezwungen, vor Gericht zu ziehen, um die Grundrechte der Menschen und künftigen Generationen zu schützen."

Mit ihrer Klage hatten die Umweltschützer einen klimagerechten Umbau des Autobauers gefordert. Mercedes-Benz sollte dazu unter anderem ab November 2030 keine herkömmlichen Verbrenner mehr verkaufen dürfen, die Treibhausgase ausstoßen. Nach Auffassung der Kammer stehe den Klägern jedoch kein Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs von Verbrennermotoren zu, hieß es in einer Mitteilung des Landgerichts.

Gericht sieht Widerspruch bei der Rechtsfolge 

Die von den Klägern begehrte Rechtsfolge stehe im Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung zwischen Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit, hieß es in der Begründung des Gerichts. Die Rechtsfolge weise "dem Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen für die Ausgestaltung des gesellschaftlichen Lebens und der Lebensbedingungen" zu. Die Gerichte könnten lediglich geltende Gesetze unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben anwenden.

«Wir sind von Anfang an davon ausgegangen, dass in dieser grundsätzlichen Frage erst höhere Gerichtsinstanzen Klarheit bringen werden», sagte der Anwalt der Kläger, Remo Klinger, laut Mitteilung. Auch wenn das Urteil nicht in ihrem Sinne ausgefallen sei, freuten sie sich über die Möglichkeit, nun "hoffentlich schnell eine Klärung vor dem Oberlandesgericht" erreichen zu können. Die Klimakrise lasse nicht mehr viel Zeit.

Mercedes-Benz begrüßte, dass das Landgericht Stuttgart ihre Rechtsauffassung bestätigt habe. "Es steht für uns außer Frage, dass der Klimaschutz eine der größten Herausforderungen der Menschheitsgeschichte ist", teilte ein Sprecher mit. Mercedes-Benz stehe zu seiner Verantwortung als Automobilhersteller und habe deshalb längst den "Spurwechsel zur Klimaneutralität eingeleitet". So wolle der Autobauer zum Beispiel "bis zum Ende dieses Jahrzehnts vollelektrisch werden, wo es die Marktbedingungen zulassen".

 

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KOMMENTARE


Langwied

14.09.2022 - 11:54 Uhr

Warum wird die DUH als "Umweltschützer" im Artikel genannt...?


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