Ein Viertel der E-Scooter-Nutzer in Deutschland kennt laut einer aktuellen Studie die geltenden Promillegrenzen nicht. Das ergab eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR). Fast die Hälfte (49 Prozent) der Befragten gab an, für E-Scooter würden die gleichen Grenzwerte wie für andere Kraftfahrzeuge gelten. 20 Prozent gingen davon aus, es handele sich um die gleichen Promillegrenzen wie für Fahrradfahrer.
Tatsächlich gelten für E-Scooter-Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille unterwegs ist, begeht laut ADAC eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Dies heiße in aller Regel: 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Eine Straftat liege vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fahre.
Auch wenn es darum geht, wo E-Scooter im Straßenverkehr erlaubt sind, zeigten sich in der Befragung Wissenslücken bei den Fahrern: So gaben 18 Prozent an, es sei generell erlaubt, innerorts mit einem E-Scooter auf Gehwegen zu fahren. 27 Prozent meinten, dies sei nur erlaubt, wenn es ausdrücklich durch ein Zusatzschild genehmigt sei. Nach ADAC-Angaben ist das Fahren mit einem E-Tretroller auf dem Gehweg mit einem Bußgeld von bis zu 30 Euro belegt.
Gesicherte Unfallzahlen liegen vor
Im Sommer dieses Jahres lagen zum ersten Mal seit der Zulassung der neuen E-Scooter gesicherte Unfallzahlen vor: Von Januar bis März 2020 registrierte die Polizei insgesamt 251 Unfälle, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden. Laut Statistischem Bundesamt ist ein E-Scooter-Fahrer in dieser Zeit gestorben. 39 wurden bei Unfällen mit sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen schwer und 182 leicht verletzt. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum gab es 12.700 Fahrradunfälle, bei denen Menschen zu Schaden kamen. 52 Fahrradfahrer kamen dabei ums Leben, 2.052 wurden schwer und 10.431 leicht verletzt.
E-Scooter sind seit dem 15. Juni 2019 in Deutschland zugelassen. Die Polizei erfasst Unfälle mit diesen Fahrzeugen gesondert, allerdings erst seit dem 1. Januar 2020. Die Gefährte dürfen zwischen sechs und 20 Kilometer pro Stunde schnell sein. Einen Führerschein braucht man nicht.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte zum Start der E-Scooter für eine "echte zusätzliche Alternative zum Auto" etwa für die "letzte Meile" von Zuhause zur Bahnstation oder vom Bus zum Büro geworben. Inzwischen würde allerdings knapp jeder zweite Bürger E-Scooter am liebsten wieder aus dem Straßenverkehr verbannen. In einer repräsentativen Umfrage vom Mai im Auftrag des TÜV Rheinland sprachen sich 47,4 Prozent dafür aus, dass den Elektro-Tretrollern die Straßenverkehrszulassung entzogen werden sollte.
Für die aktuelle Untersuchung im Auftrag des DVR wurden vom 11. bis 24. August 1003 Menschen ab 14 Jahren befragt, die seit der Einführung der E-Scooter diese mindestens einmal genutzt haben. (dpa)