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Mobilität: Neuer Sicherheitskatalog für E-Tretroller gefordert

25.06.2020 00:50 Uhr
E-Scooter Berlin Radweg
Um Sturzgefahren zu verringern, sollten Leihanbieter die Geschwindigkeit von E-Scootern bis zur dritten Fahrt auf zehn bis 15 km/h drosseln.
© Foto: picture alliance / dpa Themendienst / Robert Guenther

Manche E-Scooter-Nutzer sind - nicht nur wegen Alkohols - ziemlich wacklig unterwegs. Wie können die Flitzer sicherer werden? Experten machen Vorschläge.

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Elektro-Tretroller sind flink und leise - aber auch nicht ohne Risiken. Ein Jahr nach der Zulassung in Deutschland fordern Experten umfassende zusätzliche Regeln für mehr Sicherheit, um Unfälle und andere brenzlige Situationen nicht zuletzt für Fußgänger zu vermeiden. "Wir wollen, dass der Straßenverkehr auch mit E-Scootern sicher ist", sagte Walter Eichendorf, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats, am Mittwoch. Ein gemeinsam mit der Prüforganisation Dekra erstellter Katalog macht dafür nun Vorschläge: von einer Pflicht-Ausstattung mit Blinkern über Tempodrosselungen bis zu einem höheren Mindestalter von 15 statt bisher 14 Jahren.

"Das Zusammentreffen unterschiedlicher Verkehrsteilnehmer mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten auf engem Verkehrsraum birgt Risiken", sagte Dekra-Vorstandsmitglied Clemens Klinke. Deshalb müsse jeder die Regeln kennen. E-Tretroller dürfen seit einem Jahr unterwegs sein. Dafür legt eine seit 15. Juni 2019 geltende Verordnung technische Voraussetzungen und Verhaltensregeln fest. Die Gefährte dürfen zwischen sechs und 20 Kilometer pro Stunde (km/h) schnell sein. Gefahren werden muss auf Radwegen - gibt es keine, auf der Fahrbahn. In mehreren Städten bieten Verleihfirmen E-Tretroller an.

Ihnen empfehlen Verkehrssicherheitsrat und Dekra auch automatisierte Tempobegrenzungen - zum einen für Einsteiger, die das Fahrverhalten etwa beim Starten, Beschleunigen und in Kurven nicht kennen. "Die erste Fahrt birgt für viele Menschen einige Überraschungen." Um Sturzgefahren zu verringern, sollten Leihanbieter die Geschwindigkeit von E-Scootern deswegen bis zur dritten Fahrt auf zehn bis 15 km/h drosseln. Dies gelte ebenfalls wetterabhängig, zum Beispiel wenn Fahrbahnen bei starkem Regen nass und glatt sind.

Empfohlen werden automatische Tempo-Drosselungen bei Leihrollern auch spätabends, an Wochenenden und rund um größere Veranstaltungen. Denn da ist oft Alkohol im Spiel. Zwar gelten für E-Scooter dieselben Grenzwerte wie beim Autofahren. "Im vergangenen Jahr wurden jedoch von der Polizei auffällig viele Alkoholdelikte bei der Nutzung von E-Scootern festgestellt." Als Ergänzung könnte in die Apps zum Nutzen der Gefährte auch eine Sperrfunktion eingebaut werden - etwa mit einer Frage oder einer Aufgabe. Könnten die nicht korrekt beantwortet werden, sollte der E-Scooter gar nicht erst gemietet werden können.

Als weiteren Ansatzpunkt sehen die Sicherheitsfachleute die Mietkonditionen: Viele derzeitige Tarife "belohnten" schnelles und verkehrswidriges Fahren, weil sie nach Minuten abrechneten. Da wäre es für die Verkehrssicherheit besser, wenn die zurückgelegte Entfernung maßgeblich den Preis bestimmte - und der Zeitfaktor nur eine untergeordnete Rolle spielte, ähnlich wie bei Taxi-Fahrten.

Höheres Mindesalter und Prüfbescheinigung gefordert

Neben dem höheren Mindestalter von 15 Jahren schlagen die Experten eine Prüfbescheinigung fürs Fahren mit E-Scootern vor, wenn man nicht schon mindestens eine Mofaprüfbescheinigung (Klasse AM) hat. Um die kleinen, schmalen Flitzer besser wahrzunehmen, sollten reflektierende Folien an den Lenkstangen Pflicht werden. Fürs Entleihen und Abstellen seien ausgewiesene Parkzonen sinnvoll. Leihanbieter sollten dafür sorgen, dass falsch abgestellte oder umgefallene E-Scooter innerhalb von fünf Stunden während der Betriebszeiten eingesammelt werden. Dafür sollten sie Telefon-Hotlines einrichten, bei denen man auf wild abgestellte Fahrzeuge hinweisen kann.

Das Bundesverkehrsministerium will eine erste Zwischenbilanz zur Verkehrssicherheit bis Jahresende vorlegen. Im Gespräch sind auch schon andere Forderungen wie eine Helmpflicht. Der Städtetag dringt darauf, die Leistung der E-Scooter auf Plätzen mit besonders vielen Menschen wie vor Sehenswürdigkeiten auf Schritt-Tempo zu begrenzen.

Die Grünen werfen der Regierung vor, nach einem Jahr kein "Lagebild" zu Problemen der E-Scooter zu haben. "So ist ein Nachjustieren schwierig", sagte Verkehrsexperte Stefan Gelbhaar der dpa. Bei der Umwelt-Bilanz verlasse sich die Regierung auf die Unternehmen. Für Arbeitsbedingungen bei den Anbietern gelte dasselbe. (dpa)

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KOMMENTARE


L. Berendt

25.06.2020 - 20:05 Uhr

Der hier abgebildete Diskussionsumfang geht am eigentlichen Thema vorbei:Die meisten heute üblichen Roller sind für Fahrer über 170cm Größe grundsätzlich nicht verkehrssicher! Bei Fahrern dieser Größe liegt der Schwerpunkt bei über 110cmüber dem Trittbrett und damit schon oberhalb des Lenkers. Die Unterarme des Fahrers gehen nicht horizontal, sondern leicht angewinkelt hängend zum Lenker. Unvorhergesehene Verkehrssituationen, wie z.B. das Überfahren eines Gegenstandes können in dieser Fahrhaltung nicht beherrscht werden.Meine Vorschläge: Vorderraddurchmesser über 300mm. Das ist weniger anfällig bei Fahrbahnunebenheiten und ist fahrstabiler.Für Fahrer über 170cm Größe, Sattelpflicht. Dann stimmt die Bedienhöhe und es stünden zwei Beine zur Balance zur Verfügung! Es geht um Sicherheit!


Ludwig Rossen

26.06.2020 - 10:20 Uhr

Ich kann nur diesen Forderungen voll und ganz zustimmen. Vor allem eine Helmpflicht ist sehr wünschenswert. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung: Vor unserem Autohaus ist letztes Jahr eine Frau mit einem E-Scooter gestürtzt und hatte sich einige Schürfwunden am Kopf zugezogen. Das hätte schlimmer ausgehen können, aber hätte sie einen Helm getragen, wäre sie sicherlich ohne Verletzungen davon gekommen.


Renato

29.06.2020 - 19:07 Uhr

Ich wohne auch in einer deutschen Großstadt mit üppigem Rollerangebot. Obwohl ich nicht mehr zur meist jüngeren Zielgruppe gehöre, war ich mehrmals neugierig und hab’s halt mal ausprobiert. Mit meinen etwa 1,90 Metern Körpergröße war das Fahrzeug nur schwer zu beherrschen und in Risikosituationen schwer zu lenken. Bei einem Sturz mit ca. Tempo 15-20km/h auf Asphalt ist man ohne Helm ein Kandidat für einen längeren Reha-Aufenthalt - wenn’s gutgeht! Helmpflicht sollte bestehen und die Möglichkeit einer kleinen Einweisung ggf. gegen ein kleines Entgelt. Für größer gewachsene Menschen sind die Roller fast völlig ungeeignet, weil nur schwer beherrschbar. Aber das größte Ärgernis sind die ganzen Chaoten, die mit diesen Fahrzeugen kreuz und quer über Bürgersteige, Parks und Fußgängerzonen jagen - und die Ordnungshüter schauen oft nur zu!


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