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Diesel-Skandal: Fahrer können sich weiter Verbraucherklage anschließen

17.09.2019 11:55 Uhr
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Noch können sich Diesel-Fahrer der Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen anschließen.
© Foto: zimmytws/stock.adobe.com

Hunderttausende Dieselfahrer hoffen auf Schadenersatz von VW. Ende des Monats beginnt ein großer Prozess. Noch kann man mitmachen - einige, meinen die Kläger, sollten es aber doch lieber alleine versuchen.

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Rund vier Jahre nach dem Auffliegen des Dieselskandals kommt die wohl größte Klage gegen Volkswagen vor Gericht. Am 30. September wird die Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen in Braunschweig erstmals verhandelt. Mehr als 430.000 Dieselfahrer haben sich angeschlossen - weitere könnten noch bis Ende nächster Woche beitreten, sagte Verbandsvorstand Klaus Müller am Dienstag in Berlin. "Unserer Meinung nach hat Volkswagen betrogen und muss deshalb zur Rechenschaft gezogen werden."

Die Verbraucherzentralen ziehen stellvertretend für Hunderttausende Dieselfahrer vor Gericht - und tragen auch das Prozesskosten-Risiko. Sie sind der Meinung, dass Volkswagen mit der Manipulation der Abgasreinigung von Dieselmotoren Autokäufer vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat und den Kunden deshalb Schadenersatz zusteht. Um beizutreten kann man sich auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz in ein Klageregister eintragen

Beim ersten Prozesstermin werde es wahrscheinlich um die Zulässigkeit der Klageanträge gehen, erläuterten die Anwälte. Sie wollen notfalls bis zum Bundesgerichtshof gehen, sehen aber auch die Möglichkeit eines vorzeitigen Vergleichs mit VW. Volkswagen dagegen bezeichnet das wegen der vielen unterschiedlichen Fallkonstellationen als "kaum vorstellbar".

Hat VW unrechtmäßig gehandelt?

Bei dem Verfahren in Braunschweig geht es allerdings erst einmal nur darum, ob Volkswagen unrechtmäßig gehandelt hat. Ihre individuellen Ansprüche müssten die Dieselfahrer, die sich der Klage angeschlossen haben, dann mit dem Musterurteil in der Tasche in eigenen Verfahren durchsetzen.

Die Verbraucherzentralen riefen sie auf, noch einmal zu prüfen, ob sie tatsächlich alle Voraussetzungen für die Verbraucherklage erfüllen - und sich gegebenenfalls auch vor Prozessbeginn wieder abzumelden. Die Musterfeststellungsklage umfasst nur die Marken Audi, Seat, Skoda und Volkswagen und nur Fahrzeuge mit Dieselmotoren des Typs EA 189, die nach dem 1. November 2008 gekauft wurden und vom Rückruf betroffen waren. Wer sich falsch ins Klageregister eingetragen habe und den Prozess abwarte, riskiere, dass sein Fall verjähre, warnten die Anwälte.

Dieselfahrern mit Rechtsschutzversicherung raten die Verbraucherzentralen ebenfalls, es lieber mit Einzelklagen zu versuchen. Es gebe da keine Konkurrenz, betonte Müller. "Die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands ist ein Angebot an diejenigen Geschädigten, die keine Rechtsschutzversicherung haben, die Risiken durch individuelle Klagen vermeiden wollen und die erheblichen Erfolgsprovisionen von Prozessfinanzierern lieber sparen wollen." (dpa)

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KOMMENTARE


Ben Kenobi

18.09.2019 - 10:36 Uhr

Der Hinweis mit dem EA 189 ist wichtig. Damit fallen nicht nur die "großen" Motoren (ab 3 Liter, weshalb auch Porsche in der Liste oben fehlt) raus, sondern auch viele neuere Modelle, die den EA 288 haben. Bei dem ist ohnehin noch nicht abschließend geklärt, ob bzw. wie illegal VW da betrogen hat, siehe https://rechtecheck.de/vw-abgasskandal-thermofenster-ea-288/


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