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Befangenheitsanträge: Daimler lehnt Stuttgarter "Diesel-Richter" ab

09.12.2019 10:00 Uhr
Landgericht Stuttgart
Daimler lehnt den "Diesel-Richter" am Stuttgarter Landgericht ab.
© Foto: picture alliance / Sina Schuldt/dpa

Daimler hat gegen den "Diesel-Richter" am Stuttgarter Landgericht nach einer Reihe von Verfahren Befangenheitsanträge gestellt. Der Autobauer hält den Richter für voreingenommen.

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Nach Volkswagen hält nun auch Daimler den als "Diesel-Richter" bekanntgewordenen Juristen am Stuttgarter Landgericht für befangen und fordert seine Ablösung. Der Autobauer hat in einer Reihe von Verfahren, die im November verhandelt worden waren, Befangenheitsanträge gestellt, wie das Gericht und auch Daimler selbst am Montag bestätigten.

Der Richter plant, einige zentrale Fragen aus den Verfahren dem Europäischen Gerichtshof zur Einschätzung vorzulegen. Dabei geht es unter anderem um die Frage der Zulässigkeit eines sogenannten Thermofensters bei der Steuerung der Abgasreinigung in Diesel-Fahrzeugen. Daimler hält das Vorgehen des Richters nach eigenen Angaben für gesetzes- und teilweise verfassungswidrig. Der Konzern hält die Verbindung der 21 einzelnen Verfahren für unrechtmäßig und den Richter zudem für voreingenommen.

Der Lahrer Rechtsanwalt Ralf Stoll, der in eines der Verfahren involviert ist, warf dem Autobauer dagegen vor, auf Zeit zu spielen und einen unliebsamen Richter loswerden zu wollen. Über die Befangenheitsanträge muss das Gericht nun zunächst entscheiden, bevor die Verfahren fortgesetzt werden können. In knapp 200 Verfahren gegen VW und die Holding Porsche SE war der Richter Ende April für befangen erklärt worden. Wie es dort weitergeht, ist immer noch unklar. (dpa)

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